In Mecklenburg-Vorpommern kann sich die Öffentlichkeit nun zum Entwurf der Landesverordnung über die Natura-2000-Gebiete äußern. Wie das Schweriner Landwirtschaftsministerium mitteilte, liegt der Verordnungsentwurf in den Naturschutzbehörden des Landes vom 22. Dezember 2015 bis zum 25. Januar 2016 öffentlich aus, ebenso in den kommunalen Behörden, wenn auch möglicherweise zu leicht verschobenen Zeiten.
Die Frist ist dem Landesbauernverband (LBV) Mecklenburg-Vorpommern allerdings zu kurz. LBV-Präsident Rainer Tietböhl kritisiert zudem den Zeitraum über die Feiertage und verlangt auch deshalb eine Verlängerung um vier Wochen. Es sei nicht das erste Mal, dass die Behörden solche „unsinnigen“ Auslegungsfristen festlegten, sagte Tietböhl. Ihm dränge sich der Gedanke auf, dass hier mit System vorgegangen werde, damit den Betroffenen möglichst wenig Zeit für Stellungnahmen und Einwendungen bleibe.
Dieses Vorgehen sei nicht förderlich für einen vertrauensvollen Umgang von Behörden und Betroffenen, betonte der LBV-Präsident. Eine höhere Akzeptanz für den Naturschutz im Land sei nur möglich, wenn alle Betroffenen, also alle Naturnutzer und Anwohner, umfassend und ehrlich beteiligt würden.
Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt laut Ressortmeldung, die Gebiete der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie mit gemeinschaftlicher Bedeutung landesrechtlich unter Schutz zu stellen. Hierzu soll die Vogelschutzgebietslandesverordnung so ergänzt werden, dass die bereits unter Schutz stehenden Europäischen Vogelschutzgebiete mit den Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung in einer Natura-2000-Gebiete-Landesverordnung zusammengeführt werden.