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Gesetzesverfahren für Nationalpark Hunsrück-Hochwald gestartet

Nach vielen Vorarbeiten, etlichen Abstimmungen mit den betroffenen Kommunen und einem intensiven Dialog mit den Bürgern nimmt der bundesweit erste länderübergreifende Nationalpark Hunsrück-Hochwald, der im Januar 2015 öffnen soll, immer mehr Gestalt an.

Lesezeit: 2 Minuten

Nach vielen Vorarbeiten, etlichen Abstimmungen mit den betroffenen Kommunen und einem intensiven Dialog mit den Bürgern nimmt der bundesweit erste länderübergreifende Nationalpark Hunsrück-Hochwald, der im Januar 2015 öffnen soll, immer mehr Gestalt an. Am Dienstag stimmten die Ministerräte in Rheinland-Pfalz und im Saarland den jeweiligen Vorentwürfen zu einem Staatsvertrag sowie den dazugehörigen Landesgesetzen zu und brachten damit die Gesetzesverfahren für den Nationalpark auf den Weg.


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Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer sprach nach der Entscheidung von einem „Leuchtturmprojekt mit Signalwirkung über die Region hinaus“. Nach den Worten der Mainzer Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken sollen der Staatsvertrag und das Nationalparkgesetz nun umsetzen, was im Landeskonzept erarbeitet ist. Dazu gehöre beispielsweise die Festlegung der Nationalparkregion. Damit seien besondere Möglichkeiten der Entwicklung im Bereich Hunsrück-Hochwald verbunden, etwa die Dorferneuerung oder der Tourismus.


Die Nationalparkregion solle Modellcharakter für andere ländliche Räume haben, hob Höfken hervor. Das Gesetz ermögliche es den betroffenen Kommunen, ihr Alleinstellungsmerkmal zu nutzen. Sie könnten sich zukünftig „Nationalparklandkreis“ oder „Nationalparkgemeinde“ nennen. Ziel sei es, den Staatsvertrag und das Nationalparkgesetz bis Herbst 2014 unterschriftsreif vorzulegen und den Nationalpark Anfang 2015 auszuweisen. Nach Angaben des saarländischen Landwirtschaftsministers Reinhold Jost umfasst das als grenzüberschreitender Nationalpark geplante Gebiet eine Fläche von etwas mehr als 10 000 ha, davon rund 986 ha auf saarländischer Seite. Damit werde das internationale Kriterium einer Mindestflächengröße von 10 000 ha erfüllt. Es sei geplant, innerhalb von 30 Jahren bis zu 75 % dieser Fläche aus der Bewirtschaftung zu nehmen, um eine natürliche Entwicklung im überwiegenden Teil des Nationalparks erreichen zu können.


Im Saarland sind laut Jost für personelle und infrastrukturelle Leistungen in Zusammenhang mit dem Nationalpark jährlich Ressourcen in Höhe von 310 000 Euro vorgesehen. Das Saarland werde sich mit mindestens drei Personen an der Nationalparkverwaltung beteiligen. Diese würden zunächst vom SaarForst-Landesbetrieb zur Verfügung gestellt. AgE

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