Nur wenn die Landwirte beim Gewässerschutz erhebliche zusätzliche Anstrengungen unternehmen, können die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bis 2021 erreicht werden. Das zeigt eine aktuelle Studie, die das Thünen-Institut (TI) für Ländliche Räume, das Forschungszentrum Jülich und das Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei gemeinsam erstellt haben.
Demnach reichen entlang der Weser die Ausweitung der Agrarumweltmaßnahmen und die Verschärfung der Düngeverordnung im jetzt geplanten Umfang allein nicht aus, um die Stickstoffüberschüsse der Landwirtschaft im notwendigen Maß zu reduzieren und einen in der Richtlinie vorgesehenen „guten chemischen Zustand“ der Oberflächengewässer und des Grundwassers herzustellen.
Zwar bestehe in vielen der betrachteten Gemeinden und Kreise kein Handlungsbedarf, doch in einigen Regionen müsse der jährliche Stickstoffüberschuss aus der Landwirtschaft deutlich unter die von der Düngeverordnung vorgegebenen 60 kg Stickstoff pro Hektar verringert werden. Das gelte insbesondere für Regionen mit intensiver Viehhaltung, heißt es in der Studie.
Um den Stickstoffaustrag zu reduzieren, sollten die Landwirte nach der Ernte keinen Wirtschaftsdünger ausbringen oder grundwasserschonende Ausbringungsverfahren einsetzen. Auch eine verringerte Mineraldüngung von Getreide, der Zwischenfruchtanbau, der Export von Nährstoffen aus den Regionen und eine niedrigere Viehdichte könnten wirksame Strategien sein.
Die Analyse wurde laut TI-Angaben mit dem AGRUM-Modellverbund durchgeführt. Dieser besteht aus einem regional differenzierten Agrarsektormodell und zwei hydro(geo)logischen Modellsystemen. Die wissenschaftlichen Arbeiten begleitete ein Facharbeitskreis, bestehend aus Vertretern der Flussgebietsgemeinschaft und landwirtschaftlicher sowie gewässerkundlicher Arbeitsbereiche der Bundesländer.