Landwirte, die jetzt Früchte wie Frühkartoffeln oder Grünroggen (GPS) ernten, sollten bei der Erfüllung der Greeningauflagen aufpassen. Denn jeder Betrieb, der EU-Direktzahlungen beantragt, muss im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 15. Juli die Anbauvorgaben zur Anbaudiversifizierung erfüllen. Dies bedeutet, dass die Vorgaben bei einer Kontrolle an jedem Tag in diesem Zeitraum erfüllt sein müssen.
Wer jetzt aberntet,sollte deshalb unverzüglich eine Folgekultur eindrillen und dabei das Anbauverhältnis so beibehalten, dass die Vorgaben der Anbaudiversifizierung bis zum 15. Juli eingehalten werden. Für Biogas- und Futterbaubetriebe, die vor der Ernte von z.B. GPS-Roggen bereits mit ihrem Mais-Anteil in der Fruchtfolge am oberen Limit waren, kann es eng werden: Solche Betriebe sollten mit nunmehr spät gelegtem Mais aufpassen, dass der Maisanteil in der Fruchtfolge greeningkonform bleibt.