Kritisch bewertet der Präsident des Johann-Heinrich-von-Thünen-Instituts (vTI), Prof. Folkhard Isermeyer, das Greening-Konzept der Europäischen Kommission. Das System der begrünten Direktzahlungen sei „fast durchweg nicht imstande, einen nennenswerten Beitrag zur Bewältigung der künftigen Herausforderungen und gesellschaftlichen Erwartungen im Politikfeld ‚Lebensmittel, Landwirtschaft und ländliche Räume’ zu erbringen“, so Isermeyer.
Mit dem System der begrünten Direktzahlungen manövriere sich die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) immer tiefer in eine Sackgasse, warnt der renommierte Wissenschaftler. Die GAP sehe sich einer wachsenden Kritik an den Verteilungswirkungen und am zunehmenden bürokratischen Aufwand ausgesetzt und trage gleichzeitig wenig zu den proklamierten Zielen bei. Allenfalls zur angestrebten Erhöhung der landschaftsbezogenen Biodiversität seien positive Zielbeiträge zu erwarten. Gleichzeitig sei jedoch das Greening als umweltpolitische Maßnahme auch für das Biodiversitätsziel „weder effektiv noch effizient“.
Der ehemalige Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats Agrarpolitik vom Bundeslandwirtschaftsministerium bekräftigt seine Forderung nach einem schrittweisen Abbau der Direktzahlungen.
Kaum Umweltwirkungen
Isermeyer widerlegt sämtliche angeführten Begründungen für das Greening. Beispielsweise führten begrünte Direktzahlungen zu keiner nennenswerten Reduzierung der Treibhausgasemissionen des Agrarsektors. So könne Grünlandumbruch auch ohne flächendeckendes Direktzahlungssystem reguliert werden, zumal für den Grünlanderhalt standörtlich differenzierte Lösungen geboten seien. Der Stickstoffeinsatz werde durch das Greening nur auf den Stilllegungsflächen reduziert.
Als „ökonomisch und ökologisch interessante Alternative“ bringt der vTI-Präsident den Ausbau des Vertragsnaturschutzes ins Spiel. Voraussetzung dafür wäre jedoch ein Ausbau der Zweiten Säule.
Kritisch äußert sich Isermeyer zur geplanten Fruchtfolge-Vorgabe. Da die allermeisten Betriebe diese Vorschrift aus wirtschaftlichem Eigeninteresse ohnehin erfüllten, sei der Mitnahmeeffekt der Maßnahme außerordentlich hoch; der größte Teil des Mittelansatzes bewirke gar nichts.
Ähnlich vernichtend fällt das Urteil zum angeführten Tierschutz-Argument als Begründung für die Direktzahlungen aus. Erfolgversprechende Ansätze seien hier die Tierschutzgesetzgebung, Tierschutzlabel, gläserne Produktion sowie eine konzertierte Forschung, nicht jedoch die Gewährung pauschaler Prämien. Auch für die ländliche Entwicklung seien Direktzahlungen nicht geeignet. (AgE)