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Greening schnell nachbessern!

Ein Kommentar von Matthias Bröker, top agrar Ackerbau: "Tut uns leid, Ihr Blühstreifen ist 10 cm zu breit – das können wir so nicht anerkennen“. Bei diesem Satz eines Greening-Kontrolleurs stockt jedem Landwirt der Atem. Was sollen solche irren Vorgaben? Die Kommission will doch die Vielfalt fördern.

Lesezeit: 3 Minuten

Ein Kommentar von Matthias Bröker, top agrar Ackerbau:


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"Tut uns leid, Ihr Blühstreifen ist 10 cm zu breit – das können wir so nicht anerkennen“. Bei diesem Satz eines Greening-Kontrolleurs stockt jedem Landwirt der Atem. Was sollen solche irren Vorgaben? Die Kommission will doch die Vielfalt an Tieren und Pflanzen – die Biodiversität – fördern. Aber wer zuviel macht, wird bestraft?


Klar ist: Beim Greening hapert es gewaltig. Nicht bei den Bauern, denn sie integrieren die Maßnahmen in der Regel geschickt in ihren Betrieb. Das zeigen die Reportagen ab Seite 55. Defizite gibt es vor allem bei den strengen, teils unsinnigen EU-Vorgaben:


  • Die fest vorgegebenen Saattermine für Pufferstreifen spätestens am 1. April sind praxisfern, weil die Saat bei Schlechtwetter-Perioden in viel zu feuchte Böden muss. Reinschmieren, nur um die Greening-Pflicht zu erfüllen, ist eine Katastrophe für die Bodenstruktur. Zudem ist dieser Termin für einige Arten im Blühstreifen viel zu früh.


  • Die Vorgabe, dass Zwischenfrucht-Mischungen bis zum 15.02. des Folgejahres (abhängig vom Bundesland 15.01.) auf der Fläche bleiben müssen, ist zu starr. Unter einer dichten Zwischenfruchtdecke trocknen die Böden vor allem nach einem nassen Winter kaum ab. Probleme bei der Aussaat der Folgekultur sind vorprogrammiert.
  • In Zwischenfruchtbeständen sollte der Einsatz von Gräserherbiziden erlaubt sein, um sich Ausfallgetreide und insbesondere resistenten Ackerfuchsschwanz vom Leib halten zu können.
  • In Leguminosen darf die Herbizidpalette nicht weiter schrumpfen, andernfalls steht der Anbau auf der Kippe. Die EU-Kommission sollte diese Punkte in ihrer Halbzeitbewertung des Greenings Ende März 2017 unbedingt nachbessern.

    Immerhin: Brüssel ist auch an einer praxisnahen Umsetzung des Greenings interessiert. Das belegt eine Umfrage, die die Kommission gestartet hat. Darin konnten Landwirte darlegen, wie sie mit dem Greening zurechtkommen und wo es Probleme gibt. Jetzt muss die EU-Kommission diese Punkte aus der Praxis im Rahmen der Halbzeitbewertung auch aufgreifen und umsetzen:
  • Die Vorgaben für Rand- und Pufferstreifen, Zwischenfrüchte und Leguminosen müssen viel stärker auf die Witterungs- und Standortbedingungen abgestellt werden.
  • Geringfügig zu breite Blüh- oder Pufferstreifen dürfen nicht zur Aberkennung führen.
  • Die Kontrolleure müssen ausreichende Ermessensspielräume bekommen, um ihre Aufgabe mit Fingerspitzengefühl wahrnehmen zu können. 


Aber auch die Landwirte sind gefordert. Sie sollten versuchen, die Greening-Maßnahmen möglichst miteinander zu verknüpfen, um maximale Effekte für die Biodiversität zu erzielen.


Wenn alle mitziehen, wird das Greening praxisnäher, unbürokratischer und ökologisch effizienter. Das wäre allemal klüger, als die ökologische Vorrangfläche stumpf auf 7 % der Ackerfläche zu erhöhen – wie es Teile der Politik und Umweltverbände derzeit fordern."

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