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Grüne wollen Tierschutzbeauftragten und Klagerecht gegen Tierhalter

Die Grünen im Bundestag kritisieren die derzeit gültige Tierschutzgesetzgebung in Deutschland als unzureichend. Die Abgeordneten fordern in einem Antrag von der Bundesregierung eine grundlegende Novellierung des Tierschutzgesetzes, um die "Missstände und den Stillstand beim Tierschutz" zu beenden.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Grünen im Bundestag kritisieren die derzeit gültige Tierschutzgesetzgebung in Deutschland als unzureichend. Die Abgeordneten fordern in einem Antrag von der Bundesregierung eine grundlegende Novellierung des Tierschutzgesetzes, um die "Missstände und den Stillstand beim Tierschutz" zu beenden.


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Der Bund soll deshalb gemeinsam mit den Bundesländern und Kommunen auf effektivere Kontrollen hinarbeiten und "wirkungsvollere Sanktionen bei Tierschutzvergehen im Tierschutzgesetz verankern". Darüber hinaus soll das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen eingeführt werden. Dadurch könne die Einhaltung von Tierschutzrechten gerichtlich einklagt werden.


Die Kontrolle der für den Tierschutz zuständigen Behörden des Bundes soll zudem durch die Ernennung eines Bundesbeauftragten für den Tierschutz gewährleistet werden, der über Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte verfügen muss.


Des Weiteren soll die Bundesregierung die Vorlagen und Beschlüsse der Agrar- und Verbraucherministerkonferenzen umsetzen. Danach müsse eine Überprüfung der Haltung von Sauen in Kastenständen vorgenommen werden, zudem sollen die Betäubungsmethoden bei der Schlachtung von Schweinen weiterentwickelt und verbessert und verbindliche Regelungen zur Schlachtung hochträchtiger Säugetiere im letzten Drittel der Trächtigkeit gefunden werden.

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