Mit ihrer Forderung, den Tierschutz in der Landwirtschaft durch eine Umstrukturierung von EU-Fördermitteln voranzubringen, ist die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen am vergangenen Donnerstag im Plenum erwartungsgemäß an den Koalitionsfraktionen gescheitert.
Die Grünen hatten an die Bundesregierung appelliert, die tiergerechte Haltung von Nutztieren durch eine Verlagerung von 15 % der Direktzahlungen in die Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu unterstützen. Diese Umstrukturierung solle bis zum 31. Juli 2017 in Brüssel gemeldet werden.
Ferner plädierten die Grünen dafür, künftig 400 Mio Euro beziehungsweise 8 % der EU-Direktzahlungen als gekoppelte Zahlungen für gefährdete Sektoren zu verwenden, die für Mitgliedstaaten von großer ökologischer und sozialer Bedeutung seien - etwa die Rinderhaltung mit Weidehaltung in Mittelgebirgsregionen. Diese Verlagerung der Gelder sollte bis zum 1. August in Brüssel angezeigt werden. Die Beratung des Antrags im Bundestag fand ohne Aussprache statt.
Hintergrund:
Grüne wollen 15 % der Direktzahlungen umschichten (8.7.2016)