[02.01.2012]
In der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gebe es nach wie vor keine speziellen Anforderungen an die Haltung von Rindern, Schafen, Ziegen, Pferden, Puten und Kaninchen. Den Regelungen für Masthühner müssten schnellstens Haltungsanforderungen für Mastputen folgen. Ungeklärt sei zudem die Ausgestaltung der angekündigten Novelle des Baugesetzbuchs. Höfken bekräftigte in diesem Zusammenhang ihre Forderung nach einem Ausschluss industrieller Massentierhaltungssysteme aus der Privilegierung im Außenbereich.
Die in Aussicht gestellte Neuregelung des Tierschutzgesetzes muss der Ministerin zufolge berücksichtigen, dass der Tierschutz jetzt Staatsziel ist. Viele neue technische oder wissenschaftliche Entwicklungen ermöglichten mittlerweile bessere Haltungsformen. Während die EU-Gesetzgebung den wachsenden gesellschaftlichen Anforderungen und Verbraucherwünschen beim Schutz der Tiere folge, hinke der Bund hinterher.
Die angekündigte Konkretisierung es „Qualzuchtverbots“ muss nach Auffassung von Höfken Zuchtziele ausschließen, die das Leiden von Tieren billigend in Kauf nehmen. Sie verwies auf schnell wachsende Nutztiere wie bestimmte Puten, deren Skelettentwicklung hinter der Gewichtsentwicklung zurückbleibe. Darüber hinaus müssten bestimmte Fehlentwicklungen beendet werden, wie zum Beispiel die Zucht auf zu hohe Ferkelzahlen bei gleichbleibender Zitzenzahl der Sau.
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