Versäumnisse in der Tierschutzpolitik hat die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken der Bundesregierung vorgeworfen. „Bislang hat es vor allem viele Ankündigungen gegeben“, so die Grünen-Politikerin letzte Woche. Fällige Neuregelungen ließen hingegen auf sich warten. Als Beispiele nannte die Ministerin das Verbot des Schenkelbrandes beim Pferd, eine weitere Einschränkung oder das Verbot von Amputationen, eine Änderung des Qualzuchtparagraphen und eine Beschränkung der Ausstellungsmöglichkeiten, ferner eine Kennzeichnungspflicht für Hunde und Katzen sowie eine bundesweite Verbandsklagemöglichkeit.
In der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gebe es nach wie vor keine speziellen Anforderungen an die Haltung von Rindern, Schafen, Ziegen, Pferden, Puten und Kaninchen. Den Regelungen für Masthühner müssten schnellstens Haltungsanforderungen für Mastputen folgen. Ungeklärt sei zudem die Ausgestaltung der angekündigten Novelle des Baugesetzbuchs. Höfken bekräftigte in diesem Zusammenhang ihre Forderung nach einem Ausschluss industrieller Massentierhaltungssysteme aus der Privilegierung im Außenbereich.
Neue Standards verankern
Die in Aussicht gestellte Neuregelung des Tierschutzgesetzes muss der Ministerin zufolge berücksichtigen, dass der Tierschutz jetzt Staatsziel ist. Viele neue technische oder wissenschaftliche Entwicklungen ermöglichten mittlerweile bessere Haltungsformen. Während die EU-Gesetzgebung den wachsenden gesellschaftlichen Anforderungen und Verbraucherwünschen beim Schutz der Tiere folge, hinke der Bund hinterher.
Die angekündigte Konkretisierung es „Qualzuchtverbots“ muss nach Auffassung von Höfken Zuchtziele ausschließen, die das Leiden von Tieren billigend in Kauf nehmen. Sie verwies auf schnell wachsende Nutztiere wie bestimmte Puten, deren Skelettentwicklung hinter der Gewichtsentwicklung zurückbleibe. Darüber hinaus müssten bestimmte Fehlentwicklungen beendet werden, wie zum Beispiel die Zucht auf zu hohe Ferkelzahlen bei gleichbleibender Zitzenzahl der Sau.