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Grundbesitzer pochen auf angemessene Entschädigung

Ihre Forderung nach einer angemessenen Entschädigung der Land- und Forstwirte beim Stromtrassenbau hat die Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände (ARGE) bekräftigt.

Lesezeit: 2 Minuten

Ihre Forderung nach einer angemessenen Entschädigung der Land- und Forstwirte beim Stromtrassenbau hat die Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände (ARGE) bekräftigt. „Wir brauchen dringend eine Anpassung der Entschädigungsgrundsätze“, forderte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Michael Prinz zu Salm-Salm, anlässlich der Diskussion zur geplanten Novellierung des Energieleitungsrechts vergangene Woche in Berlin.


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Er rief den Gesetzgeber auf, nun umgehend die erforderlichen Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz zu schaffen. Prinz Salm beklagt eine Schieflage der Diskussion: „Während alle über optische und gesundheitliche Auswirkungen der Leitungen diskutieren, werden die Interessen der wirklich Betroffenen von der Politik negiert.“


Über 60 m hohe Stahlmasten und schwingende Leitungsseile beeinträchtigten für ewige Zeiten den Grund und Boden, von dem die Land- und Forstwirtschaft lebe. Die Nutzung der Flächen werde behindert und deren Weiterentwicklung ausgebremst. Für nicht akzeptabel hält der Vorsitzende die gegenwärtige Entschädigung. Eine geringfügige einmalige Abfindung von rund 50 Cent/m2 entspreche lediglich 10 % bis 20 % des Grundstückverkehrswertes und könne den dauerhaften Wertverlust des Grundstücks nicht ausgleichen.


Demgegenüber könnten die Netzbetreiber vom Trassenbau nur profitieren. Durch die ihnen eingeräumten Wegerechte erzielten sie erhebliche Gewinne. Zudem stehe ihnen bei Neuinvestitionen eine gesetzlich garantierte Rendite von mehr als 9 % zu; dies sei eine Rendite, von der die Land- und Forstwirtschaft nur träumen könne. Prinz Salm erinnerte die Bundesregierung an ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag, den Grundstückseigentümern faire Entschädigungen für die Einräumung von Leitungsrechten zukommen zu lassen.


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