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Güllebehälter aus Holz hält Druck nicht mehr stand

Ende September ist in der Nähe von Wildeshausen auf einem Hof ein Güllehochbehälter aus Holz geborsten. Nach Aussagen des Hofeigentümers ist er durch einen lauten Knall auf den Bruch des Behälters aufmerksam geworden.

Lesezeit: 2 Minuten

Ende September ist in der Nähe von Wildeshausen auf einem Hof ein Güllehochbehälter aus Holz geborsten. Nach Aussagen des Hofeigentümers ist er durch einen lauten Knall auf den Bruch des Behälters aufmerksam geworden.

 

Wie der Landkreis Oldenburg mitteilt, konnte der Landwirt aber durch die sofortige Herstellung eines provisorischen Erdwalls das Abfließen der Gülle eindämmen und einen Abfluss in ein Oberflächengewässer vermeiden. Dafür gab es auch Lob von der unteren Wasserbehörde des Kreises.

 

Das Bersten des Behälters erfolgte als unangekündigter Bruch, worauf schon der einzelne Knall hindeutet. Das Schadensbild zeigt ein vollständiges Versagen der kompletten Behälterwand.

Der Behälter war ca. 35 Jahre alt. Die Haltegurte bestanden aus unverzinktem Stahl, wobei der Landwirt die unteren drei Bänder vor wenigen Jahren durch verzinkten Stahl ersetzt hatte. Der Bruch der einzelnen Holzbohlen erfolgte genau über dem Letzten der ausgetauschten Bänder. An den geborgenen Haltestählen konnte an mehreren Stellen ein erheblicher Materialabtrag durch Korrosion bis auf weniger als einen Millimeter Restdicke festgestellt werden.


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Der Landkreis Oldenburg mahnt daher alle Landwirte, die noch Güllehochbehälter aus Holz betreiben, zu besonderen Kontrollen. Es sei reine Betreiberpflicht, die notwendige Sorgfalt aufzubringen. Im eigenen Interesse  sei es dringend geboten, mehr als zehn Jahre alte Holzbehälter durch Sachverständige überprüfen zulassen. Die Prüfung sollte analog den Prüfpflichten für Lager mit wassergefährdenden Stoffen spätestens alle fünf Jahre wiederholt werden. Bei noch verwendeten Haltegurten aus unverzinktem Stahl sei der sofortige Austausch gegen mindestens verzinkte Stahlbänder unabhängig von Sachverständigenprüfungen erforderlich. (ad)


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