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Güllebehälter nicht wie Chemieanlagen behandeln

Der Bauernverband ist nicht mit den Plänen des Bundesumweltministeriums (BMU) zur Schaffung neuer baulicher Anforderungen für Güllebehälter einverstanden. Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat daher am Dienstag eine Entschließung zum Entwurf einer Verordnung für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) verabschiedet.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bauernverband ist nicht mit den Plänen des Bundesumweltministeriums (BMU) zur Schaffung neuer baulicher Anforderungen für Güllebehälter einverstanden. Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat daher am Dienstag eine Entschließung zum Entwurf einer Verordnung für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) verabschiedet.


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Unter anderem plant das Ministerium eine Leckageerkennung und die Pflicht zur Doppelwandigkeit von unterirdischen Behältern in bestimmten Gebieten. Für bereits bestehenden Güllebehälter gibt es Verschärfungen in der Prüfpflicht.


Auch wenn mittlerweile bei den geforderten Nachrüstungen die technische Machbarkeit berücksichtigt werde, bleibt laut Bauernverband nach wie vor jegliche wirtschaftliche Abwägung der geforderten Nachrüstungen außen vor. Der überarbeitete Entwurf des BMU stelle daher eine massive Verschärfung bestehenden Rechts dar und lasse Vertrauensschutz für getätigte Investitionen vermissen.


In der letzten Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes, die erst im Jahr 2010 in Kraft getreten ist, hatte der Gesetzgeber entschieden, die Privilegierung von Behältern für Jauche, Gülle und Silagesickersäften (JGS-Anlagen) gegenüber Chemieanlagen beizubehalten. Diese Entscheidung würde jedoch durch die vom BMU geplanten Anforderungen ausgehebelt, obwohl das Gefährdungspotential von Güllebehältern keinesfalls mit Mineralöllagern oder Industrie- und Chemieanlagen vergleichbar ist, heißt es in der Entschließung weiter. So seien Jauche, Gülle und Silagesickersaft berechtigterweise auch nicht in Wassergefährdungsklassen eingestuft.


Der DBV weist zudem darauf hin, dass die landwirtschaftlichen Betriebe im Rahmen von Cross-Compliance einer strengen Kontrolle der Dichtigkeit von Güllebehältern unterliegen.


Die Details zu den BMU-Plänen lesen Sie hier:

Schärfere Vorgaben für Güllelager  (9.3.2012)


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