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Güllebehälter sind keine Chemieanlagen

Der Bauernverband kritisiert die vom Bundesumweltministerium geplante bundeseinheitliche Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Diese sieht verschärfte bauliche Anforderungen an Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersäften vor.

Lesezeit: 1 Minuten

Der Bauernverband kritisiert die vom Bundesumweltministerium geplante bundeseinheitliche Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Diese sieht verschärfte bauliche Anforderungen an Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersäften vor. Die Präsidenten der Landesbauernverbände kommen zu dem Schluss, dass die Vorschläge jede Verhältnismäßigkeit vermissen lassen und weit über geltendes Recht hinaus gehen. Schon heute müssten Betriebe, die neue Güllebehälter bauen, sehr hohe Anforderungen erfüllen. Die neuen Vorschläge belasteten die Betriebe über Gebühr ohne erkennbaren Mehrwert für die Umwelt.

Vor allem die Verpflichtung, jeden Behälter mit einer Leckage-Erkennung auszurüsten und die doppelwandige Ausgestaltung von unterirdischen Güllebehältern wird kritisiert. Die im Entwurf vorgesehene Nachrüstungspflicht von zehn Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes sei praktisch und wirtschaftlich gar nicht möglich.

Unfälle mit Jauche, Gülle und Sickersäften spielen laut Statistik keine nennenswerte Rolle. Trotz der über 200.000 tierhaltenden Betriebe mit über 100.000 Güllebehältern sind nicht einmal drei Prozent der äußerst seltenen Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen auf eine landwirtschaftliche Herkunft zurückzuführen.

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