Die Kontrollbehörden für das Düngerecht in den Niederlanden, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben gemeinsam eine Vereinbarung unterzeichnet, die den Landwirtschaftskammern in den beiden Bundesländern Zugriff auf Daten wie Güllemenge, Abgeber, Aufnehmer sowie Zeit und Ort des Grenzübertritts für jeden einzelnen Gülletransport gibt.
„Wir haben jetzt erstmals den vollen Einblick in die Düngertransporte aus den Niederlanden nach Niedersachsen und können damit die Überwachung der überbetrieblichen Wirtschaftsdüngerverwertung gewährleisten“, betonte Niedersachsens Landwirtschaftsminister Gert Lindemann. Neben der Anfang Juli 2012 in Kraft getretenen Landesverbringungsverordnung sei dies ein weiterer Baustein, um Überdüngungen zu verhindern.
Wie das Hannoveraner Ministerium erklärte, verpflichtet die niedersächsische Landesverbringungsverordnung jeden Abgeber von Wirtschaftsdünger, die abgegebenen Mengen und Abnehmer halbjährlich an die Landwirtschaftskammer zu melden. Zukünftig würden auch die Düngertransporte aus Holland in das System einbezogen. Aus den Niederlanden kämen jährlich große Mengen von organischen Düngern über die niedersächsische Grenze nach Deutschland. Um das Risiko zusätzlicher Stickstoffeinträge in Boden und Grundwasser auszuschließen, sei eine konsequente Überwachung dieser Düngerimporte wichtig.
Auch der Düsseldorfer Landwirtschaftsminister Johannes Remmel begrüßte die Vereinbarung. (AgE)