Aufgrund der in diesem Jahr extremen Witterungsverhältnisse ist für ganz Mittelfranken die Sperrfrist nach der Düngeverordnung zur Gülleausbringung auf Grünland auf Antrag des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) auf die Zeit vom 1. Dezember 2010 bis 15. Februar 2011 verschoben worden.
Wie der BBV am Dienstag vergangener Woche weiter mitteilte, sind für die Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger auf Grünland mehrere Faktoren zu berücksichtigen. Dazu gehöre, dass dem Nährstoff entsprechend eine Menge von maximal 15 cbm Gülle pro Hektar empfohlen werde und ausreichend Abstände zu Gräben und Gewässer einzuhalten seien. Keinesfalls dürfe es zu einem direkten Eintrag beziehungsweise Ein- oder Abschwemmen kommen, betonte der BBV. Das Ausbringverbot, wenn der Boden wassergesättigt, tief gefroren oder stark schneebedeckt sei, müsse beachtet werden. Außerdem dürfe keine Düngung in überschwemmungsgefährdeten Bereichen erfolgen. Diese Bestimmungen gelten dem BBV zufolge auch außerhalb der Kernsperrfrist. Eine Verschiebung der Sperrfrist zur Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger auf Ackerland ist laut Angaben des Verbands nach der Düngeverordnung grundsätzlich nicht möglich. Hier gelte die Sperrfrist 1. November 2010 bis 31. Januar 2011.
vgl.: Nds.: Güllesperrfrist beginnt (28.10.2010)