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Gülletechnik

Gülletechnik: Was ist jetzt verboten?

Viele Leser von top agrar online haben uns nach der Meldung "Alte Prallteller ab 2016 verboten " vom 5. Januar gefragt, welche Techniken denn nun genau verboten sind.

Lesezeit: 2 Minuten

Viele Leser von top agrar online haben uns nach der Meldung "Alte Prallteller ab 2016 verboten " vom 5. Januar gefragt, welche Techniken denn nun genau verboten sind. Das beantworten wir Ihnen hiermit:


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So war der Einsatz einiger Geräte zur Ausbringung von Düngemitteln bereits seit dem Januar 2010 verboten, eine Übergangsregelung der Düngeverordnung erlaubte deren Verwendung aber noch bis Ende 2015. Mit dem neuen Jahr endet diese Regelung, folgende Geräte sind ab dem 1. Januar 2016 bundesweit endgültig nicht mehr erlaubt:


  • Gülle- und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler, die weder einen Kompressor noch eine Pumpe haben.
  • Zentrale Prallverteiler, die nach oben abstrahlen. Alle schräg stehenden Prallteller alter Bauart.
  • Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe als Verteiler zur Ausbringung unverdünnter Gülle.
  • Drehstrahlregner zur Verregnung von unverdünnter Gülle.
  • Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler (kein Kratzboden, z. B. Kettenschleuderstreuer).


Mit diesen Techniken ist keine pflanzenbedarfsgerechte Düngung möglich. Sie sind windanfällig und gewährleisten keine ausreichende Querverteilung. In der landwirtschaftlichen Praxis haben sie seit Jahren keine Bedeutung mehr. Verstöße gegen das Verbot sind bußgeldbewehrt und Cross Compliance-relevant.


Alle Breitverteiler, bei denen der Güllestrahl nach unten bzw. zur Seite abstrahlt, sind weiterhin zulässig. Dies betrifft die in der Praxis weit verteilten Prallköpfe und Prallbleche. Auch Schwenkverteiler und -düsen sowie Düsenbalkensysteme dürfen weiter eingesetzt werden. Bei den Festmiststreuern sind weiterhin alle Streuer zulässig, die einen Kratzboden mit einstellbarem Vorschub haben.


Den verpflichtenden Einsatz bodennaher Techniken zur Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger sieht der Gesetzgeber nach derzeitigem Kenntnisstand erst für die Jahre 2020 in stehenden Ackerkulturen bzw. 2025 auf Grünland vor. Bis dahin sollten Sie bei Breitverteilung auf günstige Witterungsverhältnisse, also niedrige Temperaturen, bedeckter Himmel, Windstille, nachfolgende Niederschläge achten, um unnötige Ammoniakemissionen zu vermeiden.

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