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Ferkeltötung: Landeskriminalamt durchsucht Ställe, Praxen und Häuser

Mit Blick auf ein laufendes Verfahren wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und das Arzneimittelgesetz hat sich der Thüringer Bauernverband (TBV) für objektive und zügige Untersuchungen ausgesprochen, zugleich aber auch vor einer Vorverurteilung gewarnt.

Lesezeit: 2 Minuten

Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) Thüringen und der Kriminalpolizeiinspektion Jena sowie Amtstierärzte haben wegen des Verdachts auf „unsachgemäße Tötung“ von Ferkeln eine Tierarztpraxis, Privathäuser, Stallanlagen sowie Büro- und Verwaltungsräume eines Sauenhalters in Schöngleina, Wetzdorf und Thiemendorf im Saale-Holzland-Kreis durchsucht.


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Laut LKA mussten im Anschluss an die Durchsuchung in dem betroffenen Betrieb viele Jungtiere wegen ihrer schlechten Verfassung getötet werden. Zudem seien tote Tiere und Proben zur weiteren Untersuchung beschlagnahmt und an die zuständigen Stellen weitergeleitet worden.


Der Thüringer Bauernverband (TBV) hat sich unterdessen für objektive und zügige Untersuchungen ausgesprochen, zugleich aber auch vor einer Vorverurteilung gewarnt. Laut TBV-Präsident Helmut Gumpert sind ein ordnungsgemäßer Umgang mit Tieren und eine tierartgerechte Haltung fester Bestandteil des Leitbildes Nutztierhaltung des Landesbauernverbandes. Das Tierschutz- wie auch das Arzneimittelgesetz müssten dabei fraglos von allen Tierhaltern eingehalten werden. Dennoch bedürfe es nun einer objektiven und zügigen Aufklärung und einer sachlichen Untersuchung des Verdachts und keiner pauschalen Beschuldigungen, betonte Gumpert.


Ihm zufolge sind bis heute über die seit dem vergangenen Jahr mit großem Aufwand durchgeführten Ermittlungen gegen den gleichen Betrieb noch keine offiziellen Ermittlungsergebnisse mitgeteilt worden. Zwar hätten die Bevölkerung, der Berufsstand und der Betrieb ein Anrecht auf eine zügige Untersuchung der Sachverhalte und umfassende Information über die Ergebnisse; bis dahin gelte jedoch gegenüber dem Betrieb und den Verantwortlichen die Unschuldsvermutung, so der Verbandspräsident. Dazu gehöre auch, in diesem Zusammenhang jeglichen Generalverdacht gegenüber den Thüringer Schweinehaltern zu unterlassen.

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