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Gutachten warnt: Schlechtere Tiergesundheit ohne Dispensierrecht!

Eine Abschaffung des Dispensierrechts kann aufgrund des dann verlängerten Vertriebsweges Risiken für die Tiergesundheit mit sich bringen. Zu diesem Schluss kommt das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG AG gemeinsam mit Prof. Rolf Mansfeld von der Universität München in einem Gutachten.

Lesezeit: 3 Minuten

Eine Abschaffung des Dispensierrechts kann aufgrund des dann verlängerten Vertriebsweges Risiken für die Tiergesundheit mit sich bringen. Zu diesem Schluss kommt das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG AG gemeinsam mit Prof. Rolf Mansfeld von der Universität München in einem Gutachten.


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Das Gutachten hatte das Bundesagrarministerium (BMEL) in Auftrag gegeben. Es sollte geprüft werden, ob das tierärztliche Dispensierrecht den Ansprüchen an Tiergesundheit, Wirtschaftlichkeit und auch Humangesundheit genüge.


Für die Bundetierärztekammer (BTK) zeigt das Gutachten, das eine Abschaffung des Dispensierrechts „keine eindeutigen Vorteile aber diverse Nachteile“ hätte. Die BTK sieht sich in ihrem Anliegen, die derzeitige Regelung beizubehalten, bestätigt. Anfang Dezember will das Ministerium in einem Fachdiskurs die Ergebnisse mit allen Betroffenen thematisieren.


Internethandel erwartet


Die Autoren des Gutachtens gehen davon aus, dass sich die ökonomische Situation von Tierärzten bei einer Aufgabe des Dispensierrechtes deutlich verschlechtern würde. Es bestehe das Risiko, dass ein Teil der Tierärzte in der Folge den Praxisbetrieb einstelle oder versuche, die Einkommensverluste zu kompensieren, was wiederum zu höheren Tiergesundheitskosten führen würde, heißt es.


Für Apotheken käme eine potentielle zusätzliche Einnahmequelle hinzu, die jedoch Umstellungskosten und besondere Dokumentationspflichten mit sich brächte. Da Apotheken ebenfalls an die Arzneimittelpreisverordnung gebunden seien, wäre eine wesentliche Veränderung der Tierarzneimittelpreise zunächst nicht zu erwarten. Zudem erwarten die Gutachter, dass Tierhalter zunehmend auf Bestellungen und den Internethandel ausweichen würden.


Anreize zum Verkauf geben


Als Vorteil des geltenden Dispensierrechts benennen die Gutachter, dass alle Komponenten einer ordnungsgemäßen Behandlung der Tiere „schnellstmöglich durch eine Person mit höchster formaler Qualifikation“ erfolge. Zudem würden in der Praxis exakt zugeschnittene Mengen an Arzneimitteln vom Tierarzt ausgegeben. Die Überwachung des Tierarzneimitteleinsatzes sei zudem bei nur einem Akteur vereinfacht.


Auf der anderen Seite setze das Dispensierrecht im Zusammenspiel mit weiteren Regelungen Anreize, die als nachteilig angesehen würden. Aufgrund der in der Arzneimittelpreisverordnung definierten Spannen für den Preisaufschlag ermögliche das Dispensierrecht Tierärzten, am Verkauf von Tierarzneimitteln zu verdienen, so dass ein ökonomischer Anreiz bestehe, diese zu verkaufen.


Intensivnutzer werden weniger


Wird das Dispensierrecht beibehalten, erwarten die Gutachter keine wesentlichen Veränderungen der ökonomischen Situation aller beteiligten Akteure sowie hinsichtlich der Tiergesundheit und der Humangesundheit.


Die neu hinzugekommene flächendeckende Erfassung der Therapiehäufigkeit im Rahmen der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes könnte jedoch zukünftig Auswirkungen auf den Einsatz von Antibiotika haben. Aufgrund der Verpflichtung von Tierhaltern mit überdurchschnittlichem Antibiotikaeinsatz, Maßnahmen zur Verringerung zu ergreifen, gehen die Autoren davon aus, dass der Antibiotikaverbrauch von Intensivnutzern zurückgehen und zugleich die Attraktivität alternativer Tiergesundheitsmaßnahmen steigen wird.


Eine potentielle Verringerung des Einsatzes von Antibiotika in der Tierhaltung lasse ein vermindertes Risiko der Entstehung von Antibiotikaresistenzen erwarten. Eine zusätzliche Regulierung des Antibiotikaverbrauchs sei zudem über Instrumente der Preisgestaltung möglich.


Nur geringe Auswirkungen, aber eine Verschlechterung der Tiergesundheit wären nach Einschätzung der Gutachter die Folgen, wenn lediglich die Arzneimittelgruppe Antibiotika vom Dispensierrecht ausgeschlossen würde.

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