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H5N8 bei Wildvögeln nachgewiesen

Während am Wochenende in den Niederlanden das Vogelgrippe-Virus H5N8 in einem dritten Geflügelbetrieb nachgewiesen wurde, haben Experten das hochansteckende Virus nun erstmals auch bei einem Wildvogel – einer Krickente – gefunden. Mecklenburg-Vorpommern hat deshalb eine Stallpflicht für Geflügel verhängt.

Lesezeit: 2 Minuten

Während am Wochenende in den Niederlanden das Vogelgrippe-Virus H5N8 in einem dritten Geflügelbetrieb nachgewiesen wurde, haben Experten das hochansteckende Virus nun erstmals auch bei einem Wildvogel – einer Krickente – gefunden.

 

Das Landwirtschaftsministerium in Mecklenburg-Vorpommern hat deshalb eine Stallpflicht für Geflügel verhängt. Von der Stallpflicht betroffen sind etwa 40.000 Geflügelhalter im Land. Sie müssen ihre rund 13 Mio. Hühner, Puten und Enten in Ställen oder überdachten Volieren unterbringen, ebenso anderes Nutzgeflügel.

 

Veterinärämter und Polizei werden laut Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) die Stallpflicht verstärkt kontrollieren. Dem NDR Nordmagazin sagte Backhaus, wer sich nicht daran halte, dem drohten Strafen von bis zu 30.000 Euro. Die Tiere dürfen auch kein Oberflächenwasser trinken und keinen Kontakt mit Wildvögeln haben. Damit soll jeder Kontakt mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen verhindert werden. Unklare Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel müssen schnell untersucht und gemeldet werden.

 

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat unterdessen Geld von der Europäischen Union zur besseren Überwachung der Vogelgrippe in Deutschland gefordert. Das berichtet die "Passauer Neue Presse". Schmidt forderte erneut "die Etablierung eines aktiven, EU-weiten Wildvögelmonitorings".

 

Alle Bundesländern sollten nun vorsorgliche Maßnahmen wie die Aufstallung sowie weitere Hygienemaßnahmen ergreifen. „Ich appelliere eindringlich an alle Geflügelhalter zu hoher Aufmerksamkeit und zur konsequenten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Unklare Krankheits- oder Todesfälle müssen schnellstmöglich untersucht und bei Verdachtsfällen dem jeweils zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Was generell gilt, gilt jetzt im Besonderen: Konsequente Hygienemaßnahmen sind das A und O, um ein Aufkommen und eine Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern.“

 

Darüber hinaus hat Schmidt mit seiner niederländischen Kollegin Sharon Dijksmaa in einem vertrauensvollen Telefongespräch eine umfassende Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch vereinbart. „Wir wollen gemeinsam alles daran setzen, dass wir baldmöglichst zurückverfolgen können, wo der Virus herkommt, wenn er auftaucht.“

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