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Schärfere Tierschutzvorgaben in Schleswig-Holstein beschlossen

Mit einem Bündel von Maßnahmen hält die Landesregierung von Schleswig-Holstein die Nutztierhalter zu mehr Tierschutz an. So dürfen ab sofort trächtige Rinder im letzten Trächtigkeitsdrittel nicht mehr geschlachtet werden. Kälber müssen bei der Enthornung Schmerzmittel bekommen. Auch bei Geflügel gibts Verschärfungen.

Lesezeit: 3 Minuten

Mit einem Bündel von Maßnahmen hält die Landesregierung von Schleswig-Holstein die Nutztierhalter zu mehr Tierschutz an. So dürfen ab sofort trächtige Rinder im letzten Trächtigkeitsdrittel nicht mehr geschlachtet werden.


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Wie das Ministerium am 22. Dezember weiter mitteilte, müssen Kälber zudem künftig bei der Enthornung Schmerzmittel bekommen. Zudem sollen in der Geflügelhaltung Federpicken und Kannibalismus mit Hilfe von Empfehlungen zur Aufzucht und Haltung verhindert werden. Ziel ist es, auf das Schnäbelkürzen bei Jung- und Legehennen zu verzichten.


Die Maßnahmen sind ein gemeinsames Ergebnis des Runden Tisches Tierschutz in der Nutztierhaltung, der nach Amtsantritt von Agrarminister Robert Habeck seine Arbeit aufgenommen hatte. "Die Arbeit der unterschiedlichen Interessensvertreter hat sich zu einem echten Miteinander entwickelt.


Landeskodex unterzeichnet


Mit dem Landeskodex ist Schleswig-Holstein nach eigener Aussage Vorreiter. "Ich hoffe, dass es irgendwann auch eine Mehrheit für eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene gibt, aber wir wollen nicht darauf warten", sagte Habeck.


Föten trächtiger Rinder sind über das Tierschutzrecht bislang nicht direkt geschützt. Es geschieht immer wieder, dass Kühe im letzten Drittel der Trächtigkeit geschlachtet werden. Die Schätzungen, wie viele es sind, gehen weit auseinander und reichen bis zu fünf Prozent der zur Schlachtung angelieferten weiblichen Rinder. Erste systematische Untersuchungen bleiben bisher hinter dieser Marge zurück.


Der Landeskodex, der gemeinsam unter anderem von der Tierärztekammer, dem Bauernverband, dem Bundesverband Deutscher Milchviehhalter, Schlachtbetrieben und dem Runden Tisch Tierschutz unterzeichnet wurde sieht vor, dass Rinder grundsätzlich im letzten Drittel der Trächtigkeit nicht geschlachtet werden dürfen.


Bei anstehenden Schlachtungen sind weibliche Rinder, die zeitweise gemeinsam mit Bullen gehalten oder künstlich besamt worden sind, einer geeigneten Trächtigkeitsuntersuchung zu unterziehen. Bei Feststellung einer Trächtigkeit im letzten Drittel ist zunächst die Geburt abzuwarten.


Enthornung von Rindern


Zum Thema Enthornung sagte der Grünen-Politiker: "Für die Kälber ist das Enthornen ein schmerzhafter Eingriff; der Schmerz dauert regelmäßig mehrere Stunden an. Deshalb werden Schmerzmittel künftig Pflicht", sagte Habeck. Dies habe das Ministerium als Fachaufsichtsbehörde in einem Erlass an die Kreisveterinärbehörden geregelt. "Mit dieser Vorgabe wird dem Wohl und dem Schutz der Tiere Rechnung getragen. Wir arbeiten noch an weiteren Verbesserungen."


Schnäbelkupieren bei Jung- und Legehennen


Um das Federpicken zu verhindern und den vom Runden Tisch Tierschutz gewollten Ausstieg aus der Praxis des Schnäbelkürzen zu erreichen, empfiehlt das MELUR eine Reihe von Maßnahmen für die Jung- und Legehennenhaltung. Dazu gehört ein bestimmtes Platzangebot für die Tiere, gute Belüftung, Einstreu und anderes Beschäftigungsmaterial. Die Empfehlungen sind im Rahmen des Tierschutzplanes Niedersachsen erarbeitet worden. Auch das MELUR gibt sie nun an die Veterinärämter weiter. "Mit Niedersachsen arbeiten wir eng zusammen, Wir haben zudem verabredet, im norddeutschen Verbund auch zusammen mit Mecklenburg-Vorpommern parallele Schritte zu gehen", so Habeck.

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