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Habeck für Abschaffung der Ersten Säule

Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck hat sich für ein Ende der landwirtschaftlichen Direktzahlungen ausgesprochen.

Lesezeit: 2 Minuten

Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck hat sich für ein Ende der landwirtschaftlichen Direktzahlungen ausgesprochen.


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In seiner Regierungserklärung zur Förderung der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes stellte der Grünen-Politiker vergangene Woche im Kieler Landtag fest, dass bis zum Ende der Förderperiode 2020 insgesamt 419 Mio Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) verfügbar seien, wovon etwa 71 Mio Euro aus umgeschichteten Mitteln aus der Ersten Säule stammten.


Dem stünden rund 2 Mrd Euro aus der Ersten Säule gegenüber, die an schleswig-holsteinische Betriebe gezahlt würden, fast das Fünffache also, das nicht für definierte Leistungen und somit „inhaltlich unkonditioniert“ ausgegeben werde. Insofern seien die 4,5 %, die von der Ersten in die Zweite Säule umgeschichtet worden seien, ein Einstieg in einen Systemwechsel, „der aus meiner Sicht mittelbar zur Abschaffung der Ersten Säule führen muss“, sagte Habeck.


Geld würde dann nur noch für die Bereiche ausgezahlt, deren Wert nicht am Markt vergütet werde: Ökosystemdienstleistungen, Klimaschutz, Gewässerschutz und Tierschutz. Hinzu müsse ein zweiter Bereich kommen, der die Lebensqualität und Daseinsbedingungen im ländlichen Raum stärken werde. Das sei heute noch Zukunftsmusik, so der Minister. Aber schon jetzt habe man ein neues Landesprogramm für den ländlichen Raum (LPLR) nach diesem Prinzip konzipiert und programmiert.


Öffentliches Geld gebe es dort im Agrarbereich nur für eine adäquate Gegenleistung an öffentlichen Gütern, die am Markt nicht entgolten würden, betonte Habeck. Beispiele seien der Vertragsnaturschutz, der Ökolandbau, die Anlage von Gewässerrandstreifen, tiergerechte Ställe, der Anbau von Eiweißpflanzen sowie Beratungsleistungen für den Klima-, Tier- und für den Gewässerschutz.

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