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Halbzeit in der Bundespolitik

Die Abgeordneten im Deutschen Bundestag haben in dieser Woche Bergfest gefeiert. Die ersten zwei Jahre der Regierungszeit der Großen Koalition sind um. In der Agrarpolitik hat es einige Veränderungen gegeben, vieles steht bis zur nächsten Bundestagswahl 2017 noch aus.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Abgeordneten im Deutschen Bundestag haben in dieser Woche Bergfest gefeiert. Die ersten zwei Jahre der Regierungszeit der Großen Koalition sind vorbei. In der Agrarpolitik hat es einige Veränderungen gegeben, vieles steht bis zur nächsten Bundestagswahl 2017 noch aus.


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Die größte Veränderung für die Landwirtschaft haben die Gesetze und Verordnungen zur Umsetzung der EU-Agrarreform gebracht, die gleich zu Beginn der Legislaturperiode Anfang 2014 Regierung und Parlament beschäftigt haben. Die bundesweit schrittweise Angleichung der Hektarprämien und die Vorschriften für das Greeningmachen sich auf den Höfen und in der Agrarlandschaft bemerkbar.


In Berlin laufen jetzt bereits die Überlegungen und die Vorbereitungen für dieHalbzeitbewertung der Agrarpolitik im Jahr 2017. Dabei könnte die Möglichkeit Pflanzenschutzmittel und Dünger auf ökologischen Vorrangflächen, wie es zum Beispiel bei Leguminosen erlaubt ist, wieder zur Diskussion gestellt werden. Auch die Regeln für den Grünlandumbruch könnten noch mal auf die Agenda kommen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat bereits angekündigt, dass sie die Halbzeitbewertung für zwei Forderungen nutzen will. Sie hätte gern, wenn schon ab 2018 mehr Mittel von den Direktzahlungen in die zweite Säule, welche die Agrarumweltprogramme finanziert, umgeschichtet werden. Auch möchte sie den Anteil von ökologischen Vorrangflächen von fünf auf sieben Prozent des Ackerlandes erhöht haben.


Viel Wirbel hat es in der ersten Hälfte der Wahlperiode der aktuellen Bundesregierung zum Thema Tierhaltung und Tierwohl gegeben. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat einen Kompetenzkreis Tierwohl ins Leben gerufen und seine Kampagne „Eine Frage der Haltung“ gestartet. Im Koalitionsvertrag hatte die Große Koalition auch angekündigt, den „wissenschaftlichen Diskurs“ zur tiergerechten Haltung „auf den Weg zu bringen“. Mit dem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirat Agrarpolitik des BMEL „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung“ vom März 2015 gibt es nun eine umfangreiche Arbeit mit kurz- und langfristigen Empfehlungen.


Auch die Festsetzung des Mindestlohns, wenn auch mit Übergangsfristen, ist auf den Betrieben zu spüren. Einschnitte für Biogasanlagenbetreiber und Landwirte, die mit weiteren Windrädern und Solaranalgen liebäugelten, brachte die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die zum 1. August 2014 in Kraft trat.


Dringend erwartet wird in Berlin in diesen Herbsttagen der Kabinettsbeschluss der Düngeverordnung. Allerdings hängt ihr Inkrafttreten amDüngegesetz, dass noch den Bundestag passieren muss, was nach derzeitiger Planung frühestens Ende des Jahres klappen könnte. Auch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die noch im Bundesumweltministerium verweilt, verzögert derzeit ein rasches Vorankommen bei der Düngeverordnung.


Geplant für dieses Jahr ist im Bundeslandwirtschaftsministerium noch die Kabinettsvorlage für den Umbau des wichtigsten nationalen Agrarförderprogramms, die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Sie soll, wie bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, zu einer Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklungwerden. Agrarminister Schmidt hat eine damit einher gehende Erhöhung der Mittel versprochen. Für 2016 gab es erst eine kleine Aufstockung von 600 auf 620 Mio. €.


Für denBodenmarktgibt es neue Verhandlungsinitiativen. Im November tritt erneut eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern zu dem Thema in Berlin zusammen. Die Große Koalition hatte sich 2013 im Koalitionsvertrag vorgenommen, die rechtliche Kontrolle des Erwerbs landwirtschaftlicher Flächen durch nichtlandwirtschaftliche Investoren zu prüfen. Im Juli 2015 hat das Bundesjustizministerium in einer Stellungnahme die Kontrolle des Anteilserwerbs von landwirtschaftlichen Unternehmen im Rahmen des Grundstückverkehrsgesetzes für rechtlich zulässig erklärt. Vor diesem Hintergrund will die Arbeitsgruppe Initiativen in den Ländern neu bewerten.


Offen ist, ob Agrarminister Schmidt die im Zuge der Preiskrise auf den Milch- und Schlachtmärkten aufgeworfene Ankündigung, den Bundeszuschuss für die Landwirtschaftliche Unfallversicherungzu erhöhen, einhalten kann. Die Verhandlungen laufen laut BMEL noch. Wirksam würde die Erleichterung bei den Landwirten frühestens im Laufe des Jahres 2016. Für die verabschiedeten 70 Mio. € EU-Hilfsgelder hat Schmidt Liquiditätsprogramme aufsetzen lassen, für die bis spätestens 15. November 2015 Anträge gestellt werden müssen.


Noch nicht endgültig entschieden ist, wie Deutschland die Möglichkeit eines Verbotes für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen umsetzt. Der Bundesrat hat sich für ein bundesweit einheitliches Anbauverbot gentechnisch veränderter Pflanzen ausgesprochen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium will hingegen, dass sowohl der Bund als auch die Länder die Möglichkeit erhalten sollen, Anbauverbote zu erlassen.


Geplatzt ist indes ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, welches den Flächenschutz betroffen hätte. Die Große Koalition wolle eine Bundeskompensationsverordnung auf den Weg bringen, welche den Verlust landwirtschaftlicher Flächen hätte eindämmen sollen. Das ist jedoch am Votum der Bundesländer gescheitert.

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