Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Hannover gibt Bauern mehr Zeit für Agrarumweltmaßnahmen

Landwirte in Niedersachsen und Bremen können auch weiterhin Anträge für Agrarumweltmaßnahmen (AUM) auf ihren Flächen stellen. Aufgrund der besonderen Situation mit Einführung des neuen AUM-Programms ist die Antragsfrist, die eigentlich am 15.5. endete, vom Landwirtschaftsministerium bis zum 1.10.2014 verlängert worden.

Lesezeit: 3 Minuten

Landwirte in Niedersachsen und Bremen können auch weiterhin Anträge für Agrarumweltmaßnahmen (AUM) auf ihren Flächen stellen. Aufgrund der besonderen Situation mit Einführung des neuen AUM-Programms ist die Antragsfrist, die eigentlich am 15.5. endete, vom Landwirtschaftsministerium bis zum 1.10.2014 verlängert worden.

 

Die Kompetenzzentrum Ökolandbau Niedersachsen GmbH (KÖN) weist darauf hin, dass damit auch neue Umstellungsanträge auf ökologische Anbauweise weiterhin möglich sind. Die jetzt beantragten neuen Agrarumweltmaßnahmen gelten nach Bewilligung i.d.R. ab dem 1.1.2015.

 

Das KÖN hat dazu in einem aktuellen Merkblatt aufgezeigt, wie die insgesamt 37 Fördermaßnahmen kombinierbar sind. „Die neu aufgelegten AUM bieten auch für bestehende oder zukünftige Ökobetriebe eine Reihe von Verbesserungen und Anreizen“, sagt Ulrich Ebert vom KÖN. Gerade in Extensivregionen könnte durch die neuen Maßnahmen der Ökolandbau für manchen Betrieb interessant werden. Die Verpflichtungsdauer beträgt fünf Jahre.

 

Im Katalog der AUM ist auch die Förderung ökologisch bewirtschafteter Flächen. Sie wurde bei Acker- und Grünland gegenüber 2013 um fast 100 € auf 234 € pro Hektar angehoben, in den ersten zwei Umstellungsjahren werden 364 € pro Hektar gezahlt, für Dauerkulturen und Gemüse gelten höhere Fördersätze.

 

Viele der Einzelmaßnahmen für eine besonders umweltschonende und nachhaltige Bewirtschaftung können zusätzlich zur Ökoprämie gefördert werden oder sind mit dieser kombiniert. Das Merkblatt des KÖN erläutert die unterschiedlichen Möglichkeiten anhand von Rechenbeispielen. So wird z.B. der Anbau von großkörnigen Leguminosen auf mindestens 10 % der Ackerfläche mit 90 €/ha bezuschusst, die zur Ökoprämie dazu addiert wird. Zusätzlich wird der Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten mit 55 €/ha gefördert.

 

Liegt ein Betrieb im Gebiet der Wasserrahmenrichtlinie oder im Trinkwasserschutzgebiet, so kann der begrenzte Stickstoffeinsatz dort mit zusätzlich 115 €/ha im Biobetrieb gefördert werden. Weiterhin werden verschiedene Arten von Blühstreifen angeboten und auch die Anlage von Hecken wird extra gefördert.

 

Da viele Bio-Lebensmittel- und Futtermittelhersteller in Niedersachsen verstärkt regionale Ware nachfragen, ist grundsätzlich eine gute Basis für weitere Betriebsumstellungen gegeben, heißt es dazu aus dem KÖN. „Die Landwirte sollten die Verlängerung der Antragsfrist nutzen, um in Ruhe eine mögliche Umstellung zu durchdenken“, so Ebert. Entscheidend sei immer das individuelle Betriebskonzept.

 

Voraussetzung für eine AUM-Antragstellung bis 1.10. ist, dass die Betriebe den sog. Sammelantrag für die Agrarförderung bis zum 15.05.2014 eingereicht haben. An einer Umstellung interessierte Betriebe erhalten im KÖN in Visselhövede ausführliche Informationen und Beratungen.

 

Das Merkblatt „Chancen für Öko-Betriebe und Umsteller“ gibt es im Internet kostenlos unter www.oeko-komp.de, detaillierte Hinweise und Antragsformulare finden sich unter www.aum.niedersachsen.de

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.