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Hilfspaket: GmbHs und Agrargenossenschaften bei Gewinnglättung außen vor

Die Bundesregierung räumt in ihrem Hilfspaket nur Einzelunternehmen und Personengesellschaften Steuervorteile ein. Bei der geplanten Gewinnglättung für landwirtschaftliche Betriebe bleiben GmbHs und Genossenschaften außen vor. Damit würde die Bundesregierung vor allem Familienbetriebe bei der Steuer besser stellen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung räumt in ihrem Hilfspaket nur Einzelunternehmen und Personengesellschaften Steuervorteile ein. Bei der geplanten Gewinnglättung für landwirtschaftliche Betriebe bleiben GmbHs und Genossenschaften außen vor. Damit stellt die Bundesregierung vor allem Familienbetriebe bei der Steuer besser.


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Die von der Bundesregierung ins Hilfspaket für die Landwirtschaft geschriebene Möglichkeit zur Gewinnglättung betrifft vorrangig Familienbetriebe. Denn die Maßnahme ist bei der Einkommenssteuer angesiedelt, die Einzelunternehmen und Personengesellschaften wie zum Beispiel GbRs zahlen. Diese können künftig rückwirkend ab 2014 ihre Gewinne gleichmäßig auf drei Jahre verteilen und damit jahresbedingte Schwankungen steuerlich abfedern. Landwirtschaftliche Betriebe, die in der Rechtsform einer GmbH oder Genossenschaft organisiert sind, gehen bei dieser Maßnahme aus dem Hilfspaket leer aus. Denn sie zahlen auf Grund ihrer Rechtsform anstelle der Einkommenssteuer die Körperschaftssteuer, für die die geplante Gewinnglättung nicht vorgesehen ist.


BMEL plant keine Korrektur


Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) begründet das auf Nachfrage von top agrar so: „Bei der geplanten dreijährigen Gewinnglättung ergeben sich für Körperschaften keine tariflichen Vorteile, da für diese unabhängig von der Höhe des Gewinns ein einheitlicher Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent anzuwenden ist.“ Die Kapitalgesellschaften und Genossenschaften kämen daher gar nicht zu einer Steuermehrbelastung (Einkommensteuer-Progression), die mehrjährig zu glätten wäre, heißt es im BMEL weiter. Eine entsprechende steuerliche Besserstellung für landwirtschaftliche GmbHs und Genossenschaften hat das BMEL wohl auch nicht mehr vor. Die Maßnahme sei mit dem Bundesfinanzministerium so abgesprochen, heißt es dort. „Darüber hinaus können Körperschaften unter bestimmten Voraussetzungen von der Möglichkeit des Verlustrücktrages und des Verlustvortrages Gebrauch machen“, erläutert das BMEL weiter. In Deutschland gibt es unter den rund 285.000 landwirtschaftlichen Betrieben knapp 3.100 landwirtschaftliche GmbHs und 1.000 Agrargenossenschaften, für welche die Maßnahme nichts bringt. Ihnen stehen etwa 256.000 Einzelunternehmen und 19.500 GbRs gegenüber.


DBV fordert Gleichstellung aller Rechtsformen


Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte in seiner Stellungnahme zum Hilfspaket kritisiert, dass die Steuerglättung nicht für alle landwirtschaftlichen Betriebe gelten soll. „Die Frage der Gleichbehandlung juristischer Personen muss noch geklärt werden“, forderte DBV-Präsident Joachim Rukwied in dieser Woche.


Hilfspaket soll bis Ende 2016 umgesetzt sein


Union und SPD hatten sich zu Beginn der Woche auf die letzten Details für das Hilfspaket der Bundesregierung für die Landwirtschaft geeinigt. Es besteht aus:


  • dem Milchmengendisziplinprogramm, für das insgesamt 116 Mio. € bereit stehen,
  • der Gewinnglättung bei der Einkommenssteuer, für welche das BMEL rund 50 Mio. €/Jahr veranschlagt und
  • einem Bürgschaftsprogramm, für das die Bundesregierung Ausfallgarantien bis zu einer Höhe von 150 Mio. € vorhalten will.


Die SPD hatte in letzter Minute die Gewinnglättung auf 9 Jahre befristet und eine von der CDU/CSU favorisierte Steuerersparnis beim Flächenverkauf zur Schuldentilgung aus dem Paket gestrichen. Das Hilfspaket für die Landwirtschaft soll bis Ende des Jahres Kabinett, Bundestag und Bundesrat durchlaufen haben. Dann könnte das Geld Anfang 2017 auf den Höfen ankommen.

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