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Hochwasserschutz Ja, aber nur mit den Grundbesitzern

Das Jahrhunderthochwasser an Donau und Elbe ist nun genau ein Jahr her. Damals wurde intensiv über unterlassene Maßnahmen oder Verbesserungen beim Hochwasserschutz diskutiert. Der DBV stellt klar, dass der Schutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die nicht allein zu Lasten der Grundeigentümer gehen dürfe.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Jahrhunderthochwasser an Donau und Elbe ist nun genau ein Jahr her. Damals wurde intensiv über unterlassene Maßnahmen oder Verbesserungen beim Hochwasserschutz diskutiert. Der Bauernverband stellt jetzt jedoch klar, dass der Schutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die nicht allein zu Lasten der Grundeigentümer und Landwirte gehen dürfe.


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Jegliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz müssen nach Ansicht des DBV gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland auch mit anderen Flächennutzungen in Einklang gebracht werden. Pauschale Forderungen nach "mehr Raum für die Flüsse" oder Deichrückverlegungen seien da wenig hilfreich und in bereits besiedelten oder landwirtschaftlich genutzten Gebieten schlicht nicht umsetzbar.


Die Landwirtschaft werde sich einer konstruktiven Diskussion über verbesserte Schutzmaßnahmen nicht entziehen. Zwingende Voraussetzungen sind jedoch die Einbindung der Landwirte in alle Planungen, eine Entschädigung für die Inanspruchnahme von Flächen für Hochwasserpolder, ein finanzieller Ausgleich von Flutungsschäden und die weiterhin gegebene Möglichkeit, Hochwasserpolder ackerbaulich nutzen zu können. Wichtig seien auch konsequentere Schritte zur Vermeidung von Hochwasserereignissen, so z. B. die Reduzierung der nach wie vor zu hohen Flächenversiegelung.


Schließlich erinnert der DBV daran, dass nennenswerte Mittel, die von Bund und Ländern für die Hochwasserhilfe 2013 bereitgestellt worden waren, nicht abgerufen wurden. Diese Mittel könnten ohne weiteres für Investitionen in den Hochwasserschutz zur Verfügung gestellt werden, mahnt der DBV an.

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