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Höfken: Arzneimittelgesetz darf nicht zum Placebo werden

Scharfe Kritik an der Bundesregierung übt die rheinland-pfälzische Agrarministerin Ulrike Höfken. Vor der heutigen Abstimmung zum Arzneimittelgesetz im Bundesrat schimpft sie, das noch mal von der Bundesregierung abgeschwächte Gesetz könne den "ausufernden Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung" nicht reduzieren.

Lesezeit: 2 Minuten

Scharfe Kritik an der Bundesregierung übt die rheinland-pfälzische Agrarministerin Ulrike Höfken. Vor der heutigen Abstimmung zum Arzneimittelgesetz im Bundesrat schimpft sie, das noch mal von der Bundesregierung abgeschwächte Gesetz könne den "ausufernden Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung" nicht reduzieren.  "Frau Aigner schlägt den Behörden alle Maßnahmen zur wirksamen Antibiotikareduktion aus der Hand und lässt stattdessen nur die Missstände dokumentieren“, so Höfken.



Das Arzneimittelgesetz darf laut der Grünen-Politikerin nicht zum Placebo werden. Die Bundesregierung ignoriert ihrer Meinung nach erneut den Willen der Länder. Mehr als 50 Änderungsanträge hatten Rheinland-Pfalz und andere Bundesländer eingereicht, die zum großen Teil von der Bundesregierung nicht berücksichtig wurden. Rheinland-Pfalz beantrage daher den Vermittlungsausschuss anzurufen.


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„Wie unwirksam das Gesetz ist, zeigt die absurde Regelung, dass Tierhalter und Tierarzt in vielen Fällen allein beschließen können, dass der Antibiotikaeinsatz nicht reduziert werden kann. Damit ist die Prüfung auch schon abgeschlossen – weitere Maßnahmen werden nicht erforderlich. „Da aber liegt derzeit ja gerade das Problem“, erläutert Höfken. Der Tierarzt wende nicht selten Antibiotika an, um haltungsbedingte Erkrankungen zu therapieren. Unter den gegebenen Haltungsbedingungen ist dann natürlich keine Antibiotikareduktion möglich. Es bleibt dann einfach beim Status Quo“, stellt die Ministerin fest.



Noch übler komme es bei den besonders kritischen 25 % der Betriebe mit sehr hohem Antibiotikaeinsatz. Hier werde den Behörden jedes Mittel genommen, um zeitnah und wirksam handeln zu können. Sie sollen zukünftig zwei Jahre tatenlos zusehen, bevor sie selbst einfachste Reduktionsmaßnahmen wie Impfungen oder die Einhaltung der Antibiotikaleitlinien anordnen können - oder eine gute hygienische Praxis in der Tierhaltung fordern oder die Verbesserung einer mangelhaften Fütterung.



„Zwei Jahre warten, zusehen und nur den Missstand dokumentieren – das ist ganz sicher nicht im Interesse der Gesundheit von Mensch und Tier. Und angesichts schätzungsweise 15.000 Menschen, die jedes Jahr in Deutschland an Infektionen mit resistenten Bakterien sterben, brauchen wir sehr dringend ein Arzneimittelgesetz das wirkt“, appelliert Höfken. (ad)


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