Vor einer Absenkung bestehender Standards zur Tierarzneimittelsicherheit durch die Europäische Union hat die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerien Ulrike Höfken gewarnt. Sie begrüßte deshalb den aktuellen Bundesratsbeschluss zum EU-Tierarzneimittelpaket.
Die Länderkammer kritisierte in einer Stellungnahme zu den Vorschlägen der Kommission zum EU-Tierarzneimittel- und Arzneifuttermittelrecht, dass weite Umwidmungsmöglichkeiten und die generelle Öffnung des Internethandels den Interessen von Tierschutz, Tiergesundheit sowie Verbraucher- und Umweltschutz zuwiderliefen. Der Entwurf werde dem EU-Aktionsplan zur Abwehr der Antibiotikaresistenz nicht gerecht.
Die Bundesregierung wurde vom Bundesrat aufgerufen, sich für strengere Regelungen einzusetzen, beispielsweise für verpflichtende EU-Kontrollen von Arzneimittelherstellern in Drittstaaten. Zulassungen sollten zeitlich begrenzt bleiben und Verlängerungen von einer erneuten Überprüfung abhängig gemacht werden.
Ferner pochen die Bundesländer auf eine EU-weit einheitlich gehandhabte Verschreibungspflicht. Höfken erklärte, eine europaweit einheitliche Regelung für Tierarzneimittel sei zwar sinnvoll, aber der EU-Verordnungsentwurf setze die Zulassungsvoraussetzungen für Tierarzneimittel fast durchgängig herab.
„Damit würden auch unsere mühsam errungenen Erfolge gefährdet, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung zu reduzieren“, beklagte die Ministerin. Der EU-Entwurf wolle beispielsweise die Zulassung von Arzneimittel für Puten und Pferde deutlich vereinfachen. Aktuelle Studien belegten jedoch gerade bei Puten einen übermäßigen Antibiotikaeinsatz und daraus resultierend die Resistenzbildung gegen Keime. Ein übermäßiger und unsachgemäßer Einsatz der Arzneimittel führe dazu, dass Krankheitserreger zunehmend Resistenzen gegen Antibiotika entwickelten.
Der EU-Vorschlag ermögliche es, den Einsatz von Reserveantibiotika in der Tierhaltung zu beschränken, erläuterte die Grünen-Politikerin. Rheinland-Pfalz setze sich dafür ein, die Regelungen so auszugestalten, dass die Mitgliedsstaaten sie auch konsequent anwenden und Reserveantibiotika in der Tiermast verbieten könnten.