Den Landwirten drohen weiterhin höhere Anforderungen an Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Sickersaft (JGS-Anlagen). Zwar hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt im top agrar-Interview mittlerweile dementiert, er habe der Bundesratsforderung nach Aufnahme der JGS-Anlagen in die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) bereits nachgegeben. Ob er diese Haltung, in der ihn letzte Woche auch die Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion noch einmal ausdrücklich bestärkt hat, wird aufrechthalten können, gilt allerdings als wenig wahrscheinlich.
Bei der Delegiertentagung des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd (BWV) letzte Woche in Bad Dürkheim räumte Schmidt selbst ein, dass die Verhandlungen mit dem Bundesumweltministerium schwierig seien: „Ich kann nicht sagen, wohin wir kommen, weil ich nicht allein im Haus bin“. Der Minister reagierte zugleich auf die Kritik an einer möglichen Verständigung.
Er appellierte an den Berufsstand, nicht „die großen Töne anzustimmen“, sondern einen „vernünftigen Weg“ zu suchen. Schmidt versicherte, er werde sich weiter dafür einsetzen, dass die Landwirte nicht mit unnötigen Kosten belastet werden, „die der Umwelt nicht helfen.“ Wer den kleinen Betrieb wolle, dürfe ihn nicht gleichzeitig über Gebühr belasten, warnte der CSU-Politiker.
Umweltministerium trägt Bundesratsbeschluss mit
Unterdessen hat das Bundesumweltministerium bestätigt, dass die Gespräche innerhalb der Bundesregierung über die AwSV noch nicht abgeschlossen seien. Gleichzeitig machte eine Ministeriumssprecherin gegenüber AGRA-EUROPE deutlich, dass die Regelung in der vom Bundesrat beschlossenen Fassung „grundsätzlich auch unseren Vorstellungen entspricht.“
Die Sprecherin kündigte an, dass die Anlagenverordnung in der geänderten Fassung erneut von der EU notifiziert werden müsse. Zudem werde eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt, um die Umweltwirkungen der Regelung zu testen. Eine vorherige Kabinettsbefassung sei nicht zulässig. Der Ressortsprecherin zufolge kann das Kabinett die AwSV deshalb frühestens im Januar 2015 beschließen. Die Verordnung trete dann vier Monate nach Veröffentlichung in Kraft.
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