Ab dem 1. Juli steigen die Altersbezüge der rund 600 000 Rentnerinnen und Rentner in der Alterssicherung der Landwirte (AdL). Die Rentenerhöhung beträgt 2,1 % in den alten und 2,5 % in den neuen Ländern. Sie gilt auch für die Renten der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG). Darauf hat die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) jetzt noch einmal hingewiesen.
Die Rentenanhebung hatte der Bundesrat auf seiner letzten Sitzung Mitte Juni beschlossen. Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte verändert sich entsprechend dem aktuellen Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zum 1. Juli 2015 beträgt der allgemeine Rentenwert in der AdL im Westen 13,49 Euro und im Osten 12,48 Euro.
Der Bundesrat hatte zudem die Bundesregierung gebeten, umgehend mit den Vorbereitungen für einheitliche Rentenwerte in den alten und neuen Ländern zu beginnen und nicht erst 2016. Dazu soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Vorschläge erarbeiten.