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Höne: Tierställe gehören nicht in Industriegebiete

Mit der Neufassung des Landesentwicklungsplans für NRW beabsichtigt die rot-grüne Landesregierung weitere Einschränkungen bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Betriebe.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit der Neufassung des Landesentwicklungsplans für NRW beabsichtigt die rot-grüne Landesregierung weitere Einschränkungen bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Betriebe.

 

Künftig soll die Errichtung von Stallbauten und Biogasanlagen im Außenbereich erschwert werden, wie die Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von Henning Höne, Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für Umweltpolitik, einräumte. Betroffen ist insbesondere die gewerbliche Tierhaltung. Diese soll vornehmlich nur noch in regionalplanerisch festgelegten Gewerbe- und Industriebereichen möglich sein.

 

Landwirtschaftsflächen liegen aus guten Gründen regelmäßig im baurechtlichen Außenbereich, dort betreffen Gerüche und Lärm die Wohnbevölkerung weniger. Diese gewachsenen Strukturen dürften nicht in Frage gestellt werden, unterstreicht Höne. „Wir brauchen weiterhin eine starke und wettbewerbsfähige Landwirtschaft. Unsere Betriebe brauchen Planungssicherheit und Perspektiven, statt rot-grüne Gängelei. Tierställe gehören nicht in Industriegebiete. Die Landesregierung zerreißt mutwillig landwirtschaftliche Strukturen.“

 

Eine Auslagerung von Ställen in Industrie- und Gewerbegebiete würden den Druck auf landwirtschaftliche Fläche erhöhen, da durch Zupachtungen für die ausreichende Futtergrundlage gesorgt werden müsste. Nötig wären jedoch dringend Maßnahmen, die den Druck reduzieren. „In der Tierhaltung sind Landwirte stets 24 Stunden im Einsatz. Für Berufspendeln ist da kein Platz. Die Zeit, die Landwirte auf dem Weg ins Industriegebiet verbringen müssen, fehlt bei der Versorgung der Tiere.“

 

Für die Bürger würden durch die neue Regelung die Ställe noch näher an die Häuser rücken. „Ein Schweinestall ist dann doch etwas anderes als eine Schlosserei“, gibt Höne zu bedenken. Zudem würde zusätzlicher Verkehr durch die Städte rollen und nebenbei auch noch für Geruchsbelästigung sorgen. „Ein völlig unausgereifter Vorschlag der Landesregierung. Nutztiere gehören nicht in die städtische Bebauung.“

 

Höne weiter: „Die Regelungen im LEP-Entwurf wären der Einstieg in den Ausstieg aus der Privilegierung. Geht es zunächst noch um die Futtergrundlage, wären zukünftig weitere Einschnitte verbunden. Die Privilegierung könnte dann jeder verlieren, der in den Augen der grünen Umweltministers Remmel keine ‚richtige‘ Landwirtschaft betreibt. Die Landesregierung muss diesen Pfad schnellstmöglich wieder verlassen, um Strukturen des ländlichen Raumes nicht zu gefährden.“

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