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Hofabgabeklausel: Es geht auch um die Würde

Ein Kommentar von Armin Asbrand vom Wochenblatt Westfalen-Lippe: Bei den Bauern liegen die Nerven blank. Seit fünf Jahren kämpft eine Gruppe von Landwirten gegen die im Altershilfegesetz verankerte Regelung, dass es die „Bauernrente“ nur bei der Hofabgabe gibt.

Lesezeit: 2 Minuten

Ein Kommentar von Armin Asbrand vom Wochenblatt Westfalen-Lippe:


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Bei den Bauern liegen die Nerven blank. Seit fünf Jahren kämpft eine Gruppe von Landwirten gegen die im Altershilfegesetz verankerte Regelung, dass es die „Bauernrente“ nur bei der Hofabgabe gibt. Abgabe heißt: Verpachtung auf mindestens neun Jahre oder Übertragung des Eigentums auf die nächste Generation.



Derzeit verzichten bundesweit etwa 7.000 Bäuerinnen und Landwirte auf ihre Altersrente, weil sie mangels Nachfolger ihren Hof nicht abgeben wollen. Bis zum Rentenalter hat ein Ehepaar heute im Schnitt 110.000 € in die Alterskasse eingezahlt, daraus entsteht ein gemeinsamer Rentenanspruch von etwa 710 €. Anders ausgedrückt: Würden die 7.000 Betroffenen heute ihre Rente beziehen, müsste die Alterskasse pro Jahr etwa 60 Mio. € zusätzlich auszahlen. Doch nicht nur das: Weil die Bäuerinnen und Landwirte weiter ihre Höfe bewirtschaften, müssen sie weiter den Unternehmerbeitrag an die Krankenkasse zahlen.



Seit 2010 streiten Regierungsvertreter, Bauernverband und Landjugend mit den Betroffenen, ob die Abgabeklausel weiter Sinn macht oder abgeschafft werden sollte. Ich sehe die Dinge so:

  • Wer 30 oder 40 Jahre lang Beiträge in ein Rentensystem einzahlt, muss im Alter auch eine Rente bekommen – wie jeder Maurer, Metallbauer, jede Küchenhilfe oder eine Mutter, die 60 Beitragsmonate dank Babyzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen kann.
  • Der Anspruch auf Rente darf nicht länger mit dem Zwang der Hofabgabe verknüpft sein. Jeder Landwirt muss diese Entscheidung ohne Druck treffen können. Natürlich müssen auch diese Landwirte ihre Höfe einmal abgeben, denn auch ihre biologische Uhr tickt. Doch sie sollten frei über ihr Eigentum entscheiden können.
  • Bei Einführung der Alterskasse war die Abgabeklausel ein Segen für den Berufsstand. Doch seit 1957 hat sich vieles verändert. Die Höfe sind gewachsen, die Pachtpreise in den Veredlungsregionen explodiert. Die heute 55- bis 65-jährigen Hofbesitzer sind keine Patriarchen, die ihren Nachfolger an die kurze Leine nehmen wollen.
  • Prof. Mehl schlägt vor, den Bauern ohne Nachfolger eine Rente mit 10 % Abschlag zu zahlen. Über diesen Vorschlag sollten alle Beteiligten noch einmal nachdenken. Eines dürfte klar sein: Die wachsende Zahl der Landwirte ohne Nachfolger wird ohne Änderung des Gesetzes keine Ruhe geben. Es geht nicht nur um 400 oder 500 € Rente, es geht auch um die Lebensleistung, die Würde jener Bauern, die jahrzehntelang auf ihren Höfen hart gearbeitet haben.

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