Der Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel bekommt jetzt Unterstützung von der nordrhein-westfälischen Landesregierung. NRW-Familienministerin Ute Schäfer sagte dies jetzt den AK-Mitgliedern bei einem Treffen in Leopoldshöhe-Bexterhagen zu.
Das 1957 in Kraft getretene Altershilfegesetz beinhaltet, dass Land- und Forstwirten, die ihren Betrieb mit Erreichen des 65. Lebensjahres nicht abgeben, die Altersrente verwehrt wird. „Das Gesetz ist antiquiert und beinhaltet auch aus Sicht von Frauen bestürzende Ungerechtigkeiten“, stellte Schäfer laut dem Wochenblatt Westfalen-Lippe fest. So gebe es zwar seit 1995 eine eigenständige Bäuerinnenrente, für die die Landfrauen Beiträge einzahlen. Doch wie Marlene Ortmann vom Landfrauenverband Herford erklärte, hängt diese vom Rentenbezug des Mannes ab. Sprich, gibt dieser den Hof mit 65 nicht ab, erhält auch dessen Frau keine Rente. Ortmann sprach in diesem Zusammenhang von einer „Diffamierung der Frau“.
Seinem Ärger Luft machte auch ein Waldbesitzer: „Wald wird langfristig verpachtet. Wenn ich den Forst nur für beispielsweise neun Jahre verpachte, holt sich der Pächter nur die besten Stämme heraus.“ Er fordert eine Härtefallregelung, damit er den Forst weiter bewirtschaften kann.
Der Arbeitskreis hat daher mehr als 30 Klagen eingereicht, die teilweise bereits in die nächste Instanz gegangen sind. Die Betroffenen sind entschlossen, bis zum Europäischen Gerichtshof zu gehen.
Der ebenfalls anwesende SPD-Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartz musste die Euphorie jedoch dämpfen. Er stellte fest, dass es im Bundestag keine Mehrheit für die Abschaffung der Hofabgabeklausel geben werde. Dennoch wird es wohl im Auftrag des Petitionsausschusses des Bundestages ein Gutachten geben. Dieses würde vom Bundesagrarministerium in Auftrag gegeben und wäre drei Monate später verfügbar. Bislang gibt es diesen Auftrag aber noch nicht, schreibt das Wochenblatt. (ad)
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