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Hohe Hürden des Liquiditätshilfeprogramms grenzen viele Bauern aus

„Viele unserer Landwirte, die in der aktuellen, wirtschaftlich schwierigen Zeit dringend Hilfe benötigen, werden von dem Liquiditätshilfeprogramm des Bundes kaum profitieren können“. Landvolkpräsident Werner Hilse sieht in dem Programm zur Aufnahme neuer Darlehen daher für sie kaum eine echte Hilfe.

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„Viele unserer Landwirte, die in der aktuellen, wirtschaftlich schwierigen Zeit dringend Hilfe benötigen, werden von dem Liquiditätshilfeprogramm des Bundes kaum profitieren können“. Landvolkpräsident Werner Hilse sieht in dem Programm zur Aufnahme neuer Darlehen daher für sie kaum eine echte Hilfe.


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„Die Betriebsleiter, die bereits jetzt echte Engpässe in der Finanzierung zu verzeichnen haben, wären effektiver mit einem Bürgschaftsprogramm bedient“, sagt der Landvolkpräsident. Nach den bereits heftigen Rückgängen bei den Betriebsergebnissen rutschen aufgrund der schwierigen Marktlage jetzt immer mehr Höfe in die roten Zahlen. Für sie werde es schwierig, über neue Kredite zu verhandeln, um dann in den Genuss der Liquiditätshilfen zu kommen.


Ein Bürgschaftsprogramm hätte den Vorteil eines besseren Ratings und böte damit auch die Möglichkeit, von den niedrigeren Zinsen zum Beispiel der Landwirtschaftlichen Rentenbank zu profitieren. Zudem bezeichnet der Landvolkpräsident die maximalen Zuschüsse in Höhe von 10.000 Euro für ein effektives Nothilfeprogramm als relativ gering. Gleichwohl würden vermutlich zahlreiche Betriebsleiter das Liquiditätsprogramm für neue Kredite nutzen.


Das Landvolk Niedersachsen verzeichnete bereits im Vorfeld ein großes Interesse der Landwirte an dem neu aufgelegten Hilfsprogramm.Bis zum 18. Dezember müssen Interessenten bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Darlehenszuschüsse von zehn Prozent auf Liquiditätsdarlehen ihrer Hausbanken beantragen. Je Betrieb werden maximal 10.000 Euro als Zuschuss gewährt. Er ist unter anderem an den Nachweis eines Rückganges der Erzeugerpreise um 19 Prozent in einer bestimmten Vergleichsperiode gebunden.


Für die meisten Milchviehhalter dürfe sich dieser Preisrückgang je Kilogramm Milch in dem geforderten Zeitraum vom zweiten Quartal 2015 zum zweiten Quartal 2014 relativ leicht nachweisen lassen, bei Schweinehaltern könnte sich dies schwieriger gestalten. Für sie wurde der Referenzzeitraum für den Preisrückgang je Tier auf die ersten drei Quartale 2015 im Vergleich zu den ersten drei Quartalen 2013 festgelegt.


Sauenhalter beispielsweise verkaufen ihre Ferkel nicht immer mit den identischen Gewichten, daher gibt es dort auch größere Preisschwankungen je Ferkel. Dieses kann in den Konditionen des Hilfsprogrammes nicht abgebildet werden.


Sollte das Programm überzeichnet werden, werden die Zuschüsse anteilig gekürzt. Landwirte erhalten weitere Informationen zu den Konditionen des Liquiditätshilfeprogrammes in den Geschäftsstellen der Landvolk-Kreisverbände.

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