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Holzqualität jetzt klar geregelt

Sechs Jahre nach der Aufhebung der alten Handelsklassensortierung (HKS) gibt es nun endlich wieder klare Qualitätskriterien für Laubstammholz. Die Basis dafür schafft die neue Rahmenvereinbarung für Rundholz – kurz RVR, erklärt Dr. Josef Stratmann von der Uni-Göttingen. Zum 26.

Lesezeit: 4 Minuten

Sechs Jahre nach der Aufhebung der alten Handelsklassensortierung (HKS) gibt es nun endlich wieder klare Qualitätskriterien für Laubstammholz. Die Basis dafür schafft die neue Rahmenvereinbarung für Rundholz – kurz RVR, erklärt Dr. Josef Stratmann von der Uni-Göttingen.

 

Zum 26. September hatte die Plattform Forst&Holz Vertreter aus der Forst- und Holzwirtschaft zu einer Schausortierung in das Niedersächsische Forstamt Reinhausen eingeladen. Ziel der Veranstaltung war es, Sicherheit im Umgang mit dem neuen Regelwerk zu erlangen.

 

Klaus Jänich, Vizepräsident der Niedersächsischen Landesforsten, konnte als Teilnehmer unter anderem die Mitglieder des Holzmarktausschusses des Deutschen Forstwirtschaftsrates sowie der „Arbeitsgemeinschaft RVR“ begrüßen. Mit dieser Schausortierung, so Jänich, ist die Qualitätssortierung für Laubstammholz, so wie sie die beiden Marktpartner 2012 in der RVR vereinbart hatten, jetzt nach zweijähriger Testphase abgestimmt.


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Probelauf beim Laubholz


Die gefundene Vereinbarung spiegelt auch das Marktgeschehen der vergangenen Jahre wider. Damit hat die Praxis nach sechs Jahren wieder eine verbindliche Grundlage zur Vermarktung von Laubstammholz. Jänich appellierte an die Verhandlungspartner, die eigentlich ebenfalls abgeschlossenen Verhandlungen zum Nadelholz und zur Werksvermessung nicht im letzten Moment unnötig zu gefährden. Nicht nur der Gesichtsverlust wäre für Forst & Holz beträchtlich.


Mehr messen statt schätzen


Mitarbeiter der Niedersächsischen Landesforsten, des Landesbetriebs Hessen-Forst sowie Mitglieder des Arbeitskreises Laubholz im Bundesverband der Deutschen Säge- und Holzindustrie hatten die Schausortierung gemeinsam vorbereitet. Frisch eingeschlagen lagen im Eichsfeld entlang der Waldstraße rund 20 Buchen- und Eichen sehr unterschiedlicher Güte. An den Stämmen wurde die Aushaltung nach der neuen Qualitätssortierung vorgestellt und nochmal eingehend besprochen. Dabei wurde deutlich, dass sich die neue Vereinbarung bei der Sortierung in die verschiedenen Güteklassen vor allem durch klare Vorgaben zur Messung der Qualitätsmerkmale auszeichnet. Die oft leidigen Diskussionen am Einzelstamm sollten damit künftig weniger werden.

 

Messband und Messlatte werden jetzt im Schlag noch wichtiger. Bei der Buche bleibt neben Drehwuchs und Ästen die Verkernung weiter das entscheidende Merkmal für die Einstufung des Holzes. Künftig wird dazu im Zweifelsfall gemessen. Gleiches gilt für die Krümmung der Stämme.

 

Für bessere Buchen mit gleichmäßigem Rotkern gibt es jetzt die Qualitätsklassen A-Rot und B-Rot. Die Qualitätsklasse D gilt für Stämme, die zwar stark mit Fehlern behaftet sind, aber sich noch als Sägeholz eignen. Bei der Eiche entscheiden wie bisher neben Drehwuchs, Krümmung und Ästen Wassereiser und Rosen (beides Hinweise auf Fehler unter der Rinde) sowie Risse und Ringe im Holz über die Qualität.

 

Vor allem Mondringe bedeuten eine starke Entwertung von Eichenstämmen, da das Holz durch sie den Zusammenhalt verliert. Für alle Merkmale gilt auch bei der Eiche, dass die Einstufung künftig vermehrt durch Messung erfolgt.


Sortierung und Verkauf


Im Verlauf der Schausortierung unterstrichen Jänich und ebenso Wolf-Georg Fehrensen als Vertreter der Holzwirtschaft, dass zwischen der Sortierung eines Schlages nach den Kriterien der RVR und der subjektiven Bewertung durch den Käufer in der Verkaufsverhandlung zu unterscheiden ist. Hier kommen Verwendungsmöglichkeiten und andere Dinge ins Spiel, die über die Zusammenstellung der Lose, aber natürlich auch über den Preis geregelt werden können. Das ist Verhandlungssache und wird nicht über die RVR geregelt. Damit steht der Forstwirtschaft ab der diesjährigen Laubholzsaison wieder ein klares Regelwerk zur Holzvermarktung zur Verfügung.

 

In seinem Schlusswort forderte Jänich die Forstbetriebe und -verwaltungen auf, jetzt rasch mit Informationen und Schulungen die notwendigen Verbreitungen in der Praxis sicherzustellen. Hier sollten sich auch Westfalens Waldbesitzer mit Engagement einbringen. Umso gelassener können sie dann möglichen Entwicklungen aus dem Kartellverfahren entgegensehen.(Die Details zum neuen Regelwerk lesen Sie im Wochenblatt Westfalen-Lippe 51/52 2014)

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