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Importstopp: EU-Kommission steigert Absatzförderung für Agrarprodukte

Die Europäische Kommission wird im Rahmen der EU-Agrarpolitik ab 2015 weitere 30 Mio. Euro für Absatzförderungsprogramme bereitstellen, um die Auswirkungen der russischen Importsperren auf die europäische Landwirtschaft mittelfristig abzufedern.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Europäische Kommission wird im Rahmen der EU-Agrarpolitik ab 2015 weitere 30 Mio. Euro für Absatzförderungsprogramme bereitstellen, um die Auswirkungen der russischen Importsperren auf die europäische Landwirtschaft mittelfristig abzufedern.


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Darüber hinaus wird die Kommission den EU-Mitgliedstaaten die am Wochenende vom Europäischen Rat erbetenen Vorschläge für weitere restriktive Maßnahmen gegenüber Russland übermitteln. 


Zusammen mit der Ko-Finanzierung durch die Absatzförderorganisationen sollten so insgesamt 60 Mio. Euro zusätzlicher Hilfen zusammenkommen. Mit dem dafür bereits im Agrarhaushalt vorgesehenem Budget werden 2015 so insgesamt 120 Mio. Euro für die Absatzförderung bereitstehen. Geld aus der ersten Tranche von 60 Mio. Euro kann bis Ende September beantragt werden.


Der für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige EU-Kommissar Dacian Cioloș erklärte: "Absatzförderungsprogramme gehören zu den Instrumenten der EU-Agrarpolitik, die mittelfristig eingesetzt werden können, um den aufgrund des russischen Embargos erwarteten Marktproblemen in mehreren Sektoren zu begegnen. Sie sollen den Erzeugern dabei helfen, neue Absatzmöglichkeiten innerhalb und außerhalb der EU zu finden. Ich lege den landwirtschaftlichen Organisationen dringend nahe, diese Chance optimal zu nutzen und in den kommenden Wochen Absatzförderungsprogramme mit hochgesteckten Zielen einzureichen.“


Diese Ankündigung folgt auf die bereits verabschiedeten Sonderstützungsmaßnahmen für Pfirsiche und Nektarinen (33 Mio. Euro) und anderes verderbliches Obst und Gemüse (125 Mio. Euro) sowie auf die Aktivierung der Beihilfe für die private Lagerhaltung von Butter, Magermilchpulver und Käse, die vergangene Woche angekündigt wurde und diese Woche verabschiedet werden soll.


Die EU sieht jährlich rund 60 Mio. Euro zur Ko-Finanzierung von Absatzförderungsprogrammen vor. Diese Mittel werden auf der Grundlage der eingereichten Programmen in zwei Tranchen gewährt: bis zu 30 Mio. Euro für die Programme der ersten Tranche und der Rest für die zweite Tranche. Die Organisationen müssen den Mitgliedstaaten ihre Programme bis Ende September und Ende Februar vorlegen. Anschließend übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission ausgewählte Programme zur Bewertung.


Die aktuelle Ankündigung bedeutet, dass für die von den Mitgliedstaaten diesen Monat eingereichten Programme bis zu 60 Mio. Euro zur Verfügung stehen.


Der Europäische Rat hatte am Samstag seine Bereitschaft erklärt, vor dem Hintergrund der Entwicklung der Lage in der Ukraine weitere energische Schritte zu unternehmen. Die Staats- und Regierungschefs ersuchten die Kommission, innerhalb einer Woche Vorschläge zur weiteren Beratung vorzulegen und in ihre Vorschläge eine Bestimmung aufzunehmen, aufgrund derer sämtliche Personen und Einrichtungen, die mit den Separatistengruppen im Donezkbecken involviert sind, in die Sanktionsliste aufgenommen werden.

Mehr Informationen zur Absatzförderung für Agrarprodukte in der vollständigen Pressemitteilung.

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