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Initiative Tierwohl: Geflügelhalter rücken von Warteliste nach

Bei der Initiative Tierwohl rücken nun weitere geflügelhaltende Betriebe von der Warteliste nach und erhalten die Erlaubnis zur Auditierung. In der vergangenen Woche wurden 279 Geflügelhalter über ihre Auditerlaubnis für die Initiative informiert.

Lesezeit: 3 Minuten

Bei der Initiative Tierwohl rücken nun weitere geflügelhaltende Betriebe von der Warteliste nach und erhalten die Erlaubnis zur Auditierung. In der vergangenen Woche wurden 279 Geflügelhalter über ihre Auditerlaubnis für die Initiative informiert. Damit werden in Kürze voraussichtlich rund 76,3 Millionen Hähnchen und Puten zusätzlich von Tierwohl-Maßnahmen profitieren.

 

Wie die Initiative erklärt, teilt sich die Zahl der nachrückenden Betriebe auf in 206 Hähnchenmastbetriebe, darunter 109 inländische und 97 ausländische, sowie 73 Putenmastbetriebe, hierunter 42 inländische und 31 ausländische. Die umgesetzten Tierwohl-Maßnahmen werden voraussichtlich rund 74,3 Millionen Hähnchen und 1,97 Millionen Puten zusätzlich erreichen. Die Gesamtzahl aller Hähnchen und Puten in an der Initiative teilnehmenden Betrieben liegt damit jährlich bei etwa 275 Millionen.

 

„Mit dem aktuellen Nachrückverfahren können sämtliche Hähnchen- und Putenhalter aus Deutschland, die auf der Warteliste waren, zum Audit zugelassen werden“, bestätigt Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl. „Dass es bei der Initiative vorangeht und wir nach und nach immer mehr Landwirte einbeziehen können, zeigt, dass wir auf einem guten Weg sind.“ Auf der Warteliste der ausländischen Hähnchen- und Putenhalter befinden sich derzeit noch 160 Betriebe. „Unser Ziel ist es nach wie vor, möglichst viele Betriebe in die Initiative aufnehmen zu können, damit so viele Tiere wie möglich von den Maßnahmen profitieren können“, so Hinrichs.


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Neues Budget aus unterschiedlichen Quellen


Möglich ist das Nachrücken der Geflügelhalter, da finanzielle Mittel frei geworden sind: Weitere 4,5 Millionen Euro kann die Initiative Tierwohl nun jährlich für die Unterstützung geflügelhaltender Betriebe aufwenden. Das zusätzlich zur Verfügung stehende Budget setzt sich zusammen aus Mitteln, die zunächst für den Aufbau der Initiative zurückgestellt worden waren und nicht benötigt wurden, aus aufgelösten Rückstellungen, aus den Beiträgen eines 2015 neu hinzugewonnenen Handelsunternehmens, sowie aus freiwerdendem Budget, das zunächst für Betriebe reserviert war, die das Audit nicht bestanden haben.

 

Die nachrückenden Betriebe werden in der Reihenfolge der Warteliste und mit der von ihnen angegebenen Tierzahl sowie den gewählten Kriterien zum Audit zugelassen. Die Höhe der Entgelte bleibt unverändert. Nach Bestehen des Erstaudits erhalten die Geflügelhalter eine Anspruchsberechtigung für zwei Jahre. Neben geflügelhaltenden Betrieben werden auch schweinehaltende Betriebe von der Warteliste nachrücken. Derzeit läuft der Prüfprozess und in wenigen Tagen werden die entsprechenden Tierhalter informiert.

 

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