Am Mittwoch fand in der Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommerns in Berlin ein parlamentarischer Abend zum Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) statt.
„Für mich ist bei TTIP ganz klar: Wir stehen den Verhandlungen offen gegenüber. Aber wir wollen kein Abkommen um jeden Preis. Das heißt für uns, Wahrung unserer Standards und ein offenes, demokratisches Verfahren. Nur so können wir die Bürger der EU von den Vorteilen eines Abkommens überzeugen. Hier ist die EU mittlerweile in der Bringschuld“ erklärte Dr. Till Backhaus, Agrarminister von Mecklenburg-Vorpommern, der aktuell Vorsitzender der Verbraucherschutzministerkonferenz ist.
Es sei allgemein bekannt, dass in Bezug auf TTIP Unbehagen in Fachkreisen wie auch in der Bevölkerung herrscht. Dafür gibt es verschiedene Gründe: „Im Rahmen von TTIP beschäftigen uns auch vergleichsweise emotionale Fragen. Hier muss die Diskussion sachlich geführt werden. Aber ein Ignorieren dieses Unbehagens darf sich die Politik nicht erlauben“, erklärte der Minister weiter. Vor allem würden geplante Vereinbarungen zu Produkten kritisch gesehen, die die Verbraucher unmittelbar im Alltag erleben – wie zum Beispiel die mögliche Privatisierung der Trinkwasserversorgung als Dienstleistung der Daseinsvorsorge.
„Aber natürlich auch die Wahrung der Verbraucher-, Sozial- und Umweltstandards. Also alle Ebenen, mit denen jeder täglich in Berührung kommt. Hier müssen wir dafür sorgen, dass wir bei unseren sehr guten Standards bleiben“, unterstrich Dr. Backhaus in Berlin.
Des Weiteren stehen seit Längerem wesentliche Fragen der Transparenz rund um derartige Abkommen bzw. um genau dieses Abkommen im Fokus. „Dabei geht es nicht nur um die Informationspolitik gegenüber der Öffentlichkeit und den Medien, sondern auch um eine – gelinde gesagt – sehr ungewöhnliche Form der Einbindung des Europäischen Parlaments und der nationalen Volksvertretungen sowohl in die Informationswege als auch in die Entscheidungsprozesse. Das kann nicht so weiter gehen. Es ist daher Wasser auf die Mühlen der Kritiker, dass die EU-Kommission jüngst das Bürgerbegehren gegen die TTIP-Verhandlungen relativ barsch aus formalen Gründen abgelehnt hat. Dies hilft weder dem Abkommen noch, wenn man die Europawahlen bedenkt, der Demokratie in Europa“, mahnte der SPD-Politiker.
Klagerecht von Unternehmen gegenüber Staaten
Darüber hinaus wird teils sehr heftig über das so genannte Investitionsschutzkapitel diskutiert. Es stellt sich dabei die Frage, ob privatwirtschaftliche Unternehmen gegenüber einzelnen Mitgliedstaaten oder der EU nicht nur besondere Klagerechte und damit hohe Durchsetzungschancen für privatwirtschaftliche Interessen hätten, die dem Wohl der Allgemeinheit keinesfalls verpflichtet sein müssten. „Für mich ist die Sachlage eindeutig. Der Erhalt des Allgemeinwohls und die Wahrung der Standards dürfen und können nicht für individuelle Interessen von Wirtschaftsunternehmen im Kontext des Investitionsschutzes geopfert werden. Dies ist auch verfassungsrechtlich höchst bedenklich“, argumentierte Dr. Backhaus.