Wird ein Jäger wegen Bankrotts zu einer Geldstrafe verurteilt, kann dies die Einziehung und die Ungültigkeitserklärung seines Jagdscheins zur Folge haben. Denn die nach dem Bundesjagdgesetz und dem Waffengesetz erforderliche Zuverlässigkeit liegt dann nicht mehr vor, schreibt das Wochenblatt Westfalen-Lippe jetzt nach einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Eine Ausnahme sei nur möglich, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat ausnahmsweise vermuten lassen, dass der Beschuldigte im Waffenumgang dennoch zuverlässig wäre. Solch eine Ausnahmeentscheidung sei dann damit zu begründen, dass die vorgeworfene Straftat nichts mit Waffen zu tun gehabt habe.
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