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Jäger verurteilen illegale Tötung eines Wolfes bei Görlitz

Der Deutsche Jagdverband und der Landesjagdverband Sachsen haben Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt und verurteilen die illegale Tötung eines Wolfes in der Nähe von Görlitz aufs Schärfste. Sie fordern eine konsequente Strafverfolgung und begrüßen die sofortige Aufnahme der Ermittlungen.

Lesezeit: 3 Minuten

In der Nacht auf Sonntag wurde unweit der Autobahn A4 bei Vierkirchen in der Nähe von Görlitz ein erschossener Wolf gefunden. Der Deutsche Jagdverband und der Landesjagdverband Sachsen haben daraufhin Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt und verurteilen die illegale Tötung aufs Schärfste.


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Die beiden anerkannten Naturschutzvereinigungen fordern eine konsequente Strafverfolgung und begrüßen die sofortige Aufnahme der Ermittlungen durch das Landeskriminalamt Sachsen. Konflikte, die mit der Ausbreitung des Wolfes in Deutschland zwangsläufig zunehmen, können nur auf legalem Wege gelöst werden.


Entsprechend eines im Juni verabschiedeten Positionspapiers fordern die Jagdverbände einen sachlichen Umgang mit dem Wolf. Ein reines „Willkommen Wolf“ reicht nicht, die Politik muss die Sorgen der Bevölkerung  im Zusammenhang mit dem sich zunehmend ausbreitenden Wolf ernst nehmen. Ein professionelles bundesweites Frühwarnsystem für verhaltensauffällige Wölfe gehört ebenso zu den Maßnahmen wie die Aufklärung der Menschen über den Umgang mit großen Raubtieren.


Jäger würden in vielen Regionen bereits systematisch Daten zu Wolf und Luchs erfassen. So hätten sich mehrere hundert Jäger bundesweit zum Wolfsbeauftragten ausbilden lassen und unterstützten das staatliche Monitoring, so der Jagdverband weiter.


NABU: Sieben tote Wölfe in nur sechs Jahren


„Innerhalb von nur sechs Jahren ist es inzwischen der siebte illegal getötete Wolf in Sachsen“, erklärte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Bis heute konnte in keinem der Fälle ein Verdächtiger ausfindig gemacht werden. Daher begrüßt der NABU die Aufnahme der Ermittlungen durch das Landeskriminalamt.


„Wir hoffen, dass durch den Einsatz des LKA der Schütze ermittelt werden kann und er oder sie entsprechend verurteilt wird. Ein illegal geschossener Wolf ist keine Trophäe für die heimische Wohnzimmerwand – es ist eine Straftat, die bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann“, so Miller.

 

Über den näheren Fundort machte die Polizei aus ermittlungstaktischen Gründen zunächst keine Angaben. Die Tat soll sich dem Vernehmen nach bei Vierkirchen ereignet haben. „Das wäre insofern bemerkenswert, als dass die letzten fünf Wolfstötungen alle in einem Umkreis von 40 Kilometern stattgefunden hätten. So wie Luchse in Bayern inzwischen ein als Bermudadreieck bekanntes Gebiet fürchten müssen, haben wir es wohl auch in Ostsachsen mit einem ähnlichen Gebiet für Wölfe zu tun“, so Miller.

 

In dem neuerlichen Abschuss sieht der NABU eine zunehmende Verschärfung der Diskussion um den Wolf in Sachsen. 2012 wurde das Wildtier auf Drängen des Landesjagdverbandes in das sächsische Jagdrecht aufgenommen, damit eine bessere Akzeptanz innerhalb der Jägerschaft erreicht werden kann. Seither sind vier tote Wölfe in Sachsen gefunden worden.

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