Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat heute entschieden, dass der Landesjagdverband NRW (LJV)nicht als anerkannter Naturschutzverein zählt. Die Klage des LJV wurde abgewiesen.
Sehr enttäuscht zeigten sich die Jäger nach dem Urteil, zumal das Gericht die Leistungen eines jeden einzelnen Jägers und auch des Landesjagdverbandes für den Tierschutz ausdrücklich hervorgehoben und gelobt habe.
Ebenso habe das Gericht hervorgehoben, dass Jagd und Tierschutz überhaupt keinen Widerspruch darstellen, sondern auch die Jagd angewandter Tierschutz ist.
Dass das Gericht dennoch aus rein satzungsformellen Gründen die Klage abgewiesen hat, ist für den LJV nicht nachvollziehbar. In seiner mündlichen Urteilsbegründung wies das Gericht darauf hin, dass es mit seiner Entscheidung juristisches Neuland beschritten habe und dabei im Wesentlichen Wertungsfragen zu beantworten gehabt habe. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache lies das Verwaltungsgericht deshalb ausdrücklich die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zu. Der LJV wird zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob er in Berufung gehen wird.