Der Landwirtschaftsminister des Saarlands, Reinhold Jost, hat die Forderung des Bauernverbandes Saar abgelehnt, die geschützten Rabenkrähen generell zum Abschuss freizugeben.
„Wir verfügen bereits über die Möglichkeit, im Bedarfsfall schnell und flexibel per Einzelgenehmigung auf Probleme - vor allem der Bauern - zu reagieren“, erklärte der Ressortchef in Saarbrücken. Auf der Grundlage des Naturschutzrechts gebe es eine Ausnahmeregelung zum Abschuss von Rabenkrähen. Diese sehe eine Abschusserlaubnis vor, wenn dadurch „erhebliche land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstige gemeinwirtschaftliche Schäden“ abgewendet werden könnten.
Entsprechende Anträge könnten betroffene Landwirte unter anderem telefonisch stellen; sie würden vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz rasch und unbürokratisch beschieden. In besonders eiligen Fällen könne auch auf einen fernmündlichen Antrag eine sofortige Genehmigung ausgesprochen werden. „Wenn es um den besonderen Schutz des Maisanbaus zur Aussaatzeit geht, darf sogar die normalerweise zu beachtende Schonzeit vom 16. März bis zum 31. Mai ignoriert werden“, stellte Jost fest.
Unterdessen hatte der Hauptgeschäftsführer des Bauernverbands Saar, Hans Lauer, gegenüber dem Saarländischen Rundfunk darauf hingewiesen, dass Krähen derzeit „immense Schäden“ auf den Feldern verursachten. Als Allesfresser zögen sie zum Beispiel die nun keimende Maissaat aus dem Boden. Zudem beschädigten die Tiere abgedeckte Siloflächen, indem sie Löcher hineinpickten. Deshalb fordere sein Verband, die Tiere zum Abschuss freizugeben.