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Junglandwirte für Beibehaltung der Hofabgabeklausel

Der Berufsnachwuchs auf Niedersachsens Höfen wertet die Regelungen der landwirtschaftlichen Alterssicherung zur Hofnachfolge als zeitgemäß. „Für uns Junglandwirte ist die Hofabgabeklausel unverzichtbar“, sagt Hendrik Lübben für den Ausschuss Junglandwirte im Landvolk Niedersachsen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Berufsnachwuchs auf Niedersachsens Höfen wertet die Regelungen der landwirtschaftlichen Alterssicherung zur Hofnachfolge als zeitgemäß. „Für uns Junglandwirte ist die Hofabgabeklausel unverzichtbar“, sagt Hendrik Lübben für den Ausschuss Junglandwirte im Landvolk Niedersachsen. Damit vertritt er die Position der Junglandwirte Niedersachsen, der Niedersächsischen Landjugend und der Agrararbeitskreise der katholischen Landjugendorganisationen.


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Lübben weist auf die Gefahr hin, dass Hofinhaber anderenfalls eine Übergabe zu lange hinauszögern. „Potenziellen Nachfolgern vergeht die Lust an der Landwirtschaft, wenn sie nicht in die unternehmerische Verantwortung mit eingebunden werden“, verdeutlicht der Junglandwirt. Kritiker der 1957 eingeführten Hofabgabeklausel führen dagegen soziale Härten für kleine und mittlere Betriebe ohne Nachfolger an, da der Verzicht auf eine Über- oder Abgabe des Betriebes angeblich den Bezug der landwirtschaftlichen Altersrente ausschließe.


Aus Sicht des Berufsnachwuchses rühren soziale Notlagen dagegen vielmehr daher, dass sich ältere Landwirte in dieser Lage zunehmend verschulden und von der betrieblichen Substanz zehren. Zugleich verweisen die Junglandwirte und die Landjugend auf die Möglichkeiten der Mitunternehmerschaft der älteren Generation, die ohne Einbuße der Altersrente möglich ist.


Die weitaus überwiegende Zahl landwirtschaftlicher Betriebsleiter regele die Betriebsnachfolge unter Berücksichtigung der Hofabgabeklausel umsichtig und beziehe die nachfolgende Generation frühzeitig in die unternehmerische Verantwortung mit ein, so Lübben weiter. Sie würden die Hofabgabeklausel erhalten wollen. Mit diesem Instrument habe der Gesetzgeber zugleich die Basis für eine eigenständige Alterssicherung der Landwirte geschaffen.


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