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KLJB gegen Anwendungsbeschränkungen für Reserveantibiotika

Der Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) von Bad Homburg, für Reserveantibiotika Anwendungsbeschränkungen einzuführen, ist bei der Katholischen Landjugendbewegung (KLJB) auf Kritik gestoßen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) von Bad Homburg, für Reserveantibiotika Anwendungsbeschränkungen einzuführen, ist bei der Katholischen Landjugendbewegung (KLJB) auf Kritik gestoßen.


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Der Einsatz aller Reserveantibiotika in der Nutztierhaltung sollte im Einzelfall auch mit Blick auf das Tierwohl möglich bleiben, fordert der KLJB-Regionalvorstand Münsterland in einem Positionspapier, das vergangene Woche vorgelegt wurde. Darin wird erinnert, dass ein prophylaktischer Einsatz von Antibiotika gesetzlich verboten sei und dies auch von der KLJB grundsätzlich abgelehnt werde. Wenn ein Tier aber erkranke, sei die Gabe von Antibiotika allein aus Gründen des Tierschutzes unabdingbar.


Dr. Manfred Stein von www.animal-health-online.de hält die Aussage, vorbeugende Antibiotikagaben seien unzulässig, dagegen für falsch. Er verweist dazu auf das Arzneimittelgesetz: § 43 Apothekenpflicht, Inverkehrbringen durch Tierärzte.Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 dürfen ferner im Rahmen des Betriebes einer tierärztlichen Hausapotheke durch Tierärzte an Halter der von ihnen behandelten Tiere abgegeben und zu diesem Zweck vorrätig gehalten werden. Dies gilt auch für die Abgabe von Arzneimitteln zur Durchführung tierärztlich gebotener und tierärztlich kontrollierter krankheitsvorbeugender Maßnahmen bei Tieren.(http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__43.html)


Eigenen Antibiotikagebrauch hinterfragen


Der Regionalvorstand der Landjugend betont außerdem, dass Resistenzbildungen gegen Antibiotika „keinesfalls hauptsächlich durch die Landwirtschaft begründet sind“, sondern vor allem im Bereich der Humanmedizin entstünden. Die in vielen Medien einseitige Fokussierung des Problems auf die Landwirtschaft verzerre das Bild in der Bevölkerung und trage nicht zu einer Lösung des Problems bei. Stattdessen sollten alle Menschen ihren Antibiotikagebrauch hinterfragen und Resistenzbildungen sensibler beachten.


Außerdem sei es wichtig, ein Antibiotikamonitoring für die Human- und Haustiermedizin einzuführen sowie die Kooperation von Human- und Veterinärmedizinern bei der Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen zu intensivieren, heißt es weiter in dem Papier.


Laut dem AMK-Beschluss vom 20. März wollen die Bundesländer den Einsatz von sogenannten Reserveantibiotika in der Tierhaltung weiter reduzieren. Dazu soll der Bund eine differenzierte Liste vorlegen, welche antimikrobiell wirksamen Stoffe oder Stoffgruppen Gegenstand von Anwendungsbeschränkungen in der Veterinärmedizin werden sollen. Diese Wirkstoffe sollen je nach therapeutischer Bedeutung nicht in der Veterinärmedizin oder nur nach Erstellung eines Antibiogramms oder nur in eng bei der Zulassung definierten Anwendungsgebieten eingesetzt werden.

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