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KTG-Pleite: Was passiert mit den Flächen?

Einen Tag nach dem Antrag der KTG Agrar auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens fragen sich viele: Was passiert mit den Flächen?

Lesezeit: 2 Minuten

Einen Tag nach dem Antrag der KTG Agrar auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens fragen sich viele: Was passiert mit den Flächen?


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Von der Bodenververwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) heißt es: „Die BVVG hat mit der KTG Agrar unmittelbar keine Kauf- oder Pachtverträge abgeschlossen, jedoch mit einer Reihe ihrer Tochtergesellschaften. Diese sind nach unserer Kenntnis von der Insolvenz der KTG Agrar nicht direkt betroffen.“ Aus datenschutzrechtlichen Gründen will die BVVG aber keine Angaben zu den pachtvertraglichen Daten machen.



Generell wende die BVVG bei allen Pächtern im Falle nicht bezahlter Pachten die gesetzlichen Regelungen an. Das heiße: Mahnung und gegebenenfalls Kündigung des Vertrages. In letzterem Fall würden die Flächen anschließend über Ausschreibungen wieder angeboten. Dabei beachte die BVVG die mit Bund und Ländern abgestimmten Privatisierungsgrundsätze, die insbesondere eine Begrenzung der Losgrößen vorsehen.


Neue Flächen für den Ökolandbau?


Damit will sich die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) nicht zufriedengeben. Sie fordert Bund und Länder auf, umgehend offen zu legen, wie viele Flächen über die BVVG und über die Länder an die KTG Agrar gegangen seien und wie viele das Unternehmen erhalten habe. Für Friedrich Ostendorff, agrarpolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, ist die die Insolvenz der KTG Agrar sogar eine Chance. „Jetzt muss eine bäuerliche und ökologischere Landwirtschaft gefördert werden. Wir brauchen Programme, die Neugründungen gezielt unterstützen. Das ist auch Aufgabe der BVVG.“ Regional verankerte bäuerliche Betriebe belebten die Dorfstrukturen und bringen Wertschöpfung in die Region - im Gegensatz zu börsennotierten und am Weltmarkt ausgerichteten Agrarkonzernen. Groß sei nicht besser.


In eine ähnliche Richtung geht Maria Heubuch, die für die Grünen im EU-Parlament sitzt. „Die Flächen, die die KTG Agrar teilweise gekauft, teilweise aber auch von Bund und Ländern gepachtet hat, sollten gezielt an klein- und mittelgroße, bäuerliche Betriebe vergeben werden“, fordert sie. Bund und Länder müssten hier einen klaren Gegenakzent zu einer Shareholdergesellschaft setzen, in der die Interessen der Kapitalgeber vor den Interessen von Gesellschaft und Umwelt stünden. 


Hinweis zum Insolvenzverfahren: 


Mit schnellen Entscheidungen über den weiteren Weg der KTG Agrar ist allerdings nicht zu rechnen. Im Moment gelte: Business as usual, betonen Insider.


 


 

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