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Neues Tiergesundheitsgesetz vorgestellt

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz) verabschiedet. Es wird das Tierseuchengesetz ablösen, das damit grundlegend überarbeitet worden ist.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz) verabschiedet. Es wird das Tierseuchengesetz ablösen, das damit grundlegend überarbeitet worden ist.

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Wie das Bundesagrarministerium mitteilt, setzt das neue Tiergesundheitsgesetz auf Prävention: Es enthält eine Reihe von neuen Regelungen zum vorbeugenden Schutz vor Tierseuchen, deren Bekämpfung sowie zur Verbesserung der Überwachung. So wird zum Beispiel der Personenkreis erweitert, der eine anzeigepflichtige Tierseuche anzeigen muss. Das sind neben den Amtsveterinären künftig zum Beispiel auch Tiergesundheitsaufseher, Veterinäringenieure, amtliche Fachassistenten und Bienensachverständige. Zudem wird ein rechtlicher Rahmen geschaffen, neben der Bekämpfung von Tierseuchen auch vorbeugend tätig zu werden, um die Tiergesundheit zu erhalten und zu fördern, zum Beispiel durch eigenbetriebliche Kontrollen oder verpflichtende hygienische Maßnahmen.



Eine weitere neue Rechtsgrundlage ermöglicht künftig ein Monitoring über den Gesundheitsstatus von Tieren: Durch die Untersuchung repräsentativer Proben können damit Gefahren für die Tiergesundheit frühzeitiger erkannt werden. Außerdem können die zuständigen Behörden künftig Schutzgebiete einrichten. Das sind Gebiete, die überwiegend frei sind von bestimmten Tierseuchen und in die insoweit Tiere nur mit nachgewiesenem entsprechenden Gesundheitsstatus verbracht werden können.



Im Rahmen der Prävention soll das Friedrich Loeffler-Institut die weltweite Tierseuchensituation beobachten und frühzeitig auf eventuelle Gefahren aufmerksam machen, zum Beispiel die drohende Einschleppung von Tierseuchenerregern durch lebende Tiere oder Erzeugnisse. Zudem soll am Friedrich Loeffler-Institut eine „Ständige Impfkommission Veterinärmedizin" etabliert werden, die mit Rücksicht auf die Tierseuchensituation in Deutschland Impfempfehlungen erarbeiten soll. Eine in der Humanmedizin vergleichbare Kommission ist beim Robert Koch-Institut angesiedelt.


DBV sieht Schlüsselrolle der Impfung


Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat die Pläne als eine wichtige Stärkung des Präventionsgedankens bei der Tierseuchenbekämpfung begrüßt. Mit der Umbenennung des Gesetzes von Tierseuchen- zu Tiergesundheitsgesetz würde deutlich gemacht, wie wichtig die Erhaltung der Tiergesundheit für die moderne Nutztierhaltung sei.


Der Verband steht auch nach wie vor zu der Aussage "Impfen statt töten". Mit Notimpfungen könne zum Beispiel bei einem Ausbruch der Klassischen Schweinepest wirksam und sicher dafür gesorgt werden, dass nicht wieder zahlreiche gesunde Tiere zur Eindämmung der Seuche getötet werden müssten, heißt es in einer Stellungnahme. Aber auch zum Schutz vor weniger gefährlichen Krankheiten könne der Einsatz von Impfstoffen einen wichtigen Beitrag leisten, Tiere gesund zu erhalten und somit nicht zuletzt den Antibiotikaeinsatz zu verringern.



Der Verband ruft Bund und Länder auf, im Hinblick auf den Einsatz von Impfstoffen und die Labordiagnostik Erleichterungen durchzusetzen. Nur so lasse sich der Tierarzneimitteleinsatz, auch der Antibiotikaeinsatz, durch präventive Maßnahmen in der Tierhaltung tatsächlich senken. Ein Problem sieht der DBV zum Beispiel bei der notwendigen Umwidmung von Impfstoffen, wenn Zuständigkeiten bei den Ämtern verlagert werden. Für die Früherkennung von Krankheiten fordert der DBV, eine Unterstützung der Tierhalter bei der Untersuchung verendeter Tiere oder tot geborener Jungtiere. (ad)

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