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Kanzleramt entlastet Landwirtschaft beim Klimaschutzplan

Das Bundesumweltministerium hat den Klimaschutzplan zur offiziellen Abstimmung innerhalb der Bundesregierung vorgelegt. Schon im Vorfeld hat das Kanzleramt Hand an dem Dokument angelegt und das Landwirtschaftskapitel entschärft. Das Ziel einer Halbierung des Fleischkonsums bis 2050 ist verschwunden.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Bundesumweltministerium hat den Klimaschutzplan zur offiziellen Abstimmung innerhalb der Bundesregierung vorgelegt. Schon im Vorfeld hat das Kanzleramt Hand an dem Dokument angelegt und das Landwirtschaftskapitel entschärft. Das Ziel einer Halbierung des Fleischkonsums bis 2050 ist verschwunden.


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Der Entwurf des Klimaschutzplans 2050 fällt zu Beginn der offiziellen Abstimmungsphase innerhalb der Bundesregierung weniger drastisch aus, als vom Bundesumweltministerium (BMUB) geplant. Bereits in den vergangenen Wochen hatten das Kanzleramt und SPD-Chef Sigmar Gabriel Hand an dem Entwurf von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) gelegt. Im Ergebnis ist nun im Landwirtschaftskapitel die ursprünglich vom BMUB vorgesehene Halbierung des Fleischkonsums bis 2050 getilgt. Das Ziel einer Halbierung der Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft bis zum Jahr 2050 hingegen blieb bestehen. „Eine Halbierung der landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen von heute bis zum Jahr 2050 ist erforderlich“, steht im Entwurf des Klimaschutzplans, der top agrar vorliegt.


Um das Emissionsziel in der Landwirtschaft zu erreichen, schlägt der Klimaschutzplan folgende Maßnahmen vor:


  1. Senkung der Stickstoffüberschüsse
  2. Erhöhung Flächenanteil des Ökologischen Landbaus
  3. Stärkung der Vergärung von Wirtschaftsdünger
  4. Verringerung der Emissionen in der Tierhaltung
  5. Vermeidung von Lebensmittelabfällen
  6. Erhalt der Senkenleistung im Wald
  7. Erhalt von Dauergrünland
  8. Schutz von Moorböden
  9. Reduzierung des Flächenverbrauches


Höhe der Stickstoffreduktion noch offen


Im Detail lässt der Entwurf noch Spielraum für Verhandlungen. Bei der Senkung der Stickstoffüberschüsse etwa sind die Höhe in kg/N/ha und der Zeitraum bis wann das zu erreichen sein soll, noch offen gelassen. Übernommen sind in den Entwurf jedoch bereits Maßnahmen, die im Zuge der Düngerechtsnovelle noch in der Bundesregierung diskutiert werden. Dazu gehört die Umstellung auf die Hoftorbilanz sowie die volle Anrechnung von Gärresten. Außerdem steht in dem Entwurf zum Klimaschutzplan, dass die Bundesregierung eine Stickstoffüberschussabgabe prüfen will.


Gesamtstrategie zur Tierhaltung angekündigt


Von der umstrittenen Forderung des BMUB für eine Abstockung der Tierbestände ist im Klimaschutzplan die „Verringerung der Emissionen aus der Tierhaltung“ übrig geblieben. Als wirkungsvolle Maßnahme dafür benennt der Klimaschutzplan eine Flächenbindung der Tierhaltung. Außerdem steht in dem Dokument, dass es in Regionen mit intensiver Tierhaltung keine Genehmigung für den Bau neuer Tierställe ab Tierbesatzdichten von mehr als 2 Großvieheinheiten je Hektar mehr geben soll. Die ursprünglich vom BMUB geforderte Exportbeschränkung für tierische Produkte ist im Entwurf mit folgender Formulierung abgeschwächt: „Inwieweit Exportüberschüsse zum Abbau der Tierbestände abgebaut werden können, wird von der Bundesregierung geprüft.“ Außerdem wird im Klimaschutzplan eine „Gesamtstrategie zur Verringerung der Emissionen aus derTierhaltung“ bis zum Jahr 2021 seitens der Bundesregierung angekündigt.


Ausweitung von Dauergrünland- und Moorschutz bleibt


Für den Schutz von Dauergrünland soll laut dem Entwurf des Klimaschutzplans das bestehende Umwandlungs- und Umbruchverbot in FFH-Gebieten auf Natura-2000 Gebiete, Nationalparke, Naturschutzgebiete, Nationale Naturmonument und Biosphärenreservate ausgeweitet werden. Der Schutz von Moorböden und das Ziel fünf bis zehn Prozent der bestehenden Moorflächen wieder zu vernässen, sind Bestandteil des Klimaschutzplans geblieben. Für den Hobbygartenbau will die Bundesregierung laut dem Entwurf ein Verbot des Einsatzes von Torferden erlassen.


Verabschiedung noch vor der Bundestagswahl geplant


In der nun gestarteten Ressortabstimmung des Klimaschutzplans bekommt im Landwirtschaftskapitel insbesondere das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) Gelegenheit, den BMUB Entwurf zu kommentieren und zu verändern. Auch die Bundesländer und Verbände hat das BMUB um eine Stellungnahme zum Entwurf des Klimaschutzplans gebeten. Ende September findet außerdem noch eine öffentliche Anhörung zum Klimaschutzplan in Berlin statt. Das Kanzleramt und die Bundesregierung sind wohl fest gewillt, den Klimaschutzplan noch vor der Bundestagswahl 2017 zu verabschieden. Weitere Änderungen sind noch zu erwarten.


Der Entwurf des Klimaschutzplans 2050 ist in voller Länge auf der Homepage des BMUB einzusehen.

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