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Kapazitäten für Tierkörperbeseitigung knapp

Auf Engpässe bei der Tierkörperbeseitigung in Deutschland hat die betreffende Verarbeitungsindustrie hingewiesen. Bei der Jahrestagung des Verbandes stellten Branchenvertreter fest, dass die Kapazitäten für die Tierkörperbeseitigung in manchen Gebieten schon heute nicht mehr ausreichten.

Lesezeit: 2 Minuten

Auf Engpässe bei der Tierkörperbeseitigung in Deutschland hat die betreffende Verarbeitungsindustrie hingewiesen. Bei der Jahrestagung des Verbandes der Verarbeitungsindustrie Tierischer Nebenprodukte (VVTN) in Dresden stellten Branchenvertreter fest, dass die Kapazitäten für die Tierkörperbeseitigung in manchen Gebieten schon heute nicht mehr ausreichten.


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Der Geschäftsführer der Servicegesellschaft Tierische Nebenprodukte (STN), einer Tochtergesellschaft des VVTN, Harald Niemann, erklärte am Montag vergangener Woche, dass hier vor allem die Intensivgebiete in Niedersachsen gemeint seien. Die 2008 in Niedersachsen gegründete GESEVO GmbH - Gesellschaft für Seuchenvorsorge - sei von einer landesweiten Tötungskapazität von 3.000 t pro Tag ausgegangen. Tatsächlich stünden aktuell aber zusätzlich nur 1.000 t je Tag zur Verfügung, so Niemann. In einem Beitrag für die „Tierische Nebenprodukte Nachrichten“ (TNN) machte der STN-Geschäftsführer erst kürzlich darauf aufmerksam, dass die Verarbeitungsbetriebe im Rahmen der Beseitigung des Pflichtmaterials, also der Materialien der Kategorien 1 und 2 nach EU-Recht, verpflichtet seien, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen die Kosten niedrig zu halten. Zwar seien die Reservekapazitäten für Tierseuchen Leerkapazitäten; sie verursachten aber Kosten, insbesondere natürlich Fixkosten.


Bei der Prüfung, ob die Entgelte oder Gebühren der VTN gerechtfertigt seien, würden solche Leerkapazitäten kritisiert mit der Folge, dass sie sukzessive abgebaut würden, erläuterte Niemann. Im Zuge dessen seien auch Betriebe geschlossen worden, um die Verarbeitung in größeren Einheiten zu konzentrieren. Die Verarbeitungsbetriebe seien also gezwungen, Vorsorgekapazitäten, die für den Tierseuchenfall gebraucht würden, abzubauen. Dieser Trend scheine unumkehrbar, jedenfalls so lange, wie eine Rechtsgrundlage für die Bezahlung der Reservekapazitäten nicht bestehe. Niemann: „In irgendeiner Form müssen die Tierseuchenbekämpfungsreserven der VTN als notwendige Kosten anerkannt werden. Das Vorbereitetsein auf Tierseuchen kostet Geld“.

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