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Kaum Fortschritte in Trilog-Verhandlungen um neue EU-Ökoverordnung

„Die Verhandlungen über das europäische Bio-Recht kommen kaum voran“, kritisiert Jan Plagge, Vorstand des Bio-Dachverbandes Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), die sechste Trilog-Runde, die diese Woche in Brüssel stattfand.

Lesezeit: 2 Minuten

„Die Verhandlungen über das europäische Bio-Recht kommen kaum voran“, kritisiert Jan Plagge, Vorstand des Bio-Dachverbandes Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), die sechste Trilog-Runde, die diese Woche in Brüssel stattfand.

 

Trotz intensiver Verhandlungen in den vergangenen zwei Jahren sei bis zum Ende der niederländischen Ratspräsidentschaft im Juni kein Abschluss der Revision der EU-Öko-Verordnung in Sicht. Das Ganze gerate immer mehr zu einer gefährlichen Hängepartie für Bio-Produzenten, meint Plagge.

 

„Bio-Bauern und Unternehmer, die auf Öko-Produktion umstellen wollen, brauchen einen guten und verlässlichen Rechtsrahmen, der auf dem bestehenden Recht aufbaut“, so der Vorstand weiter. Die EU-Kommission macht seiner Ansicht nach ihren Job nicht. Anstatt als Vermittler im Trilog praxistaugliche Kompromissvorschläge zu erarbeiten, ziehe sie weiter eigene rote Linien und gefährde damit ein verbessertes Bio-Recht.

 

Laut BÖLW hatten EU-Mitgliedsstaaten und -Parlament dem Kommissionskonzept, Bio-Bauern für den Pestizideinsatz ihrer Nachbarn und deren Abdrift haftbar zu machen, schon längst eine klare Absage erteilt. Die Kommission bringe jetzt dieses Konzept, das eine Umkehr des Verursacherprinzips bedeutet, als „Actionlevel“ zurück in die Verhandlungen. „Das ist inakzeptabel“, sagt Plagge.

 

„Wenn die EU-Kommission die Pestizid-Belastung für die Bürger verringern will, muss sie für einen geringeren Pestizid-Eintrag in die Umwelt sorgen anstatt Bio-Bauern neue Bürden aufzuerlegen, die diese Ackergifte gar nicht einsetzen. Stattdessen setzt die Kommission weiter auf den massiven Einsatz von Pestiziden wie man zuletzt am Vorschlag für die Zulassungsverlängerung des Totalherbizides Glyphosat sieht.“

 

Wenn das neue EU-Bio-Recht besser werden soll als das bestehende, ist es laut BÖLW entscheidend, dass Regeln zur Bio-Kontrolle in der Öko-Verordnung verbleiben und nicht in die allgemeine Lebensmittelkontrolle verschoben werden. Die Bio-Kontrolle müsse weiterhin den Prozess und nicht nur das Produkt ins Visier nehmen und jährlich erfolgen. „Die Vorschläge des EU-Parlaments zur verbesserten Umsetzung der Bio-Kontrolle bieten eine geeignete Grundlage, damit Bio noch sicherer wird und Betrug oder Verstöße verhindert werden können“, so Plagge. „Durch Klärung der Abläufe und Zuständigkeiten, bessere Informationsflüsse und eine konsequente Nachverfolgung von Verstößen lässt sich viel mehr für die Sicherheit von Bio-Produkten erreichen als durch eine Verlagerung der Bio-Kontrolle und eine einseitige Fixierung auf Schwellenwerte, wie sie die Kommission will.“

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