Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat hat die bayerische Staatsregierung auf die geringe Rückstandsproblematik im Freistaat hingewiesen.
Im Landwirtschaftsausschuss des Landtags erklärte ein Vertreter des Agrarministeriums, dass das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in den Jahren 2013 bis 2015 insgesamt 418 Lebensmittelproben untersucht und ausschließlich Glyphosatgehalte „weit unter den zulässigen Rückstandshöchstgehalten“ festgestellt habe. Die zusammen 109 analysierten Proben von Säuglings- und Kleinkindernahrungen seien alle vollkommen frei von Glyphosat gewesen.
Auch in Muttermilch, die durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) getestet worden sei, habe man den Pflanzenschutzmittelwirkstoff nicht gefunden, berichtete der Ressortvertreter. Darüber hinaus habe das staatliche landesweite Grundwassermonitoring seit seinem Beginn im Jahr 2007 keine Hinweise auf eine bedeutende Glyphosatbelastung geliefert. Im Rahmen von Messprogrammen an Fließgewässern seit dem Jahr 2009 sei der Wirkstoff zwar häufiger nachgewiesen worden; es gebe aber keine Hinweise auf eine landesweit gravierende Glyphosatproblematik.
Zum Einsatz von Glyphosat im kommunalen Bereich hob der Regierungsvertreter hervor, dass die Nutzung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt seien, allenfalls auf der Basis einer Ausnahmegenehmigung erlaubt sei. Diese sei für Glyphosat in diesem Jahr bisher in sieben Fällen erteilt worden. Gleichzeitig informiere die Landesregierung die Kommunen über die alternativen Möglichkeiten der Unkrautbekämpfung, etwa über mechanische und thermische Methoden.