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Keine Änderungen beim Mindestlohn

Die Regeln beim Mindestlohn bleiben, wie sie sind. So auch die Verordnungen zur Dokumentation der Arbeitszeit. Darauf hat sich die Große Koalition am Sonntagabend in ihrem sechsstündigen Treffen im Kanzleramt geeinigt. CDU/CSU konnte sich Presseberichten zufolge nicht gegen die SPD durchsetzen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Regeln beim Mindestlohn bleiben, wie sie sind. So auch die Verordnungen zur Dokumentation der Arbeitszeit. Darauf hat sich die Große Koalition am Sonntagabend in ihrem sechsstündigen Treffen im Kanzleramt geeinigt.

 

CDU/CSU konnte sich Presseberichten zufolge mit der Forderung nach Erleichterungen für Unternehmen bei einigen Vorschriften nicht gegen die SPD durchsetzen. Bei der Auftraggeberhaftung sprach sich insbesondere die CSU für Erleichterungen aus und forderte eine Absenkung der Gehaltsschwelle von 2958 Euro, bis zu der Arbeitgeber in bestimmten Branchen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit aufzeichnen müssen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) blieb aber wohl hart.


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Versprechen gebrochen?


Dabei hatte Nahles dem Badisch-Landwirtschaftlichen Hauptverband (BLHV) erst letzte Woche zugesagt, die Umsetzung des Mindestlohns in der Landwirtschaft praxistauglicher zu gestalten.


So sagte BLHV-Präsident Werner Räpple vor einigen Tagen noch nach dem Treffen mit der Ministerin, sie habe Verständnis dafür entwickelt, „dass es echt Probleme gibt“. Nahles habe Nachbesserungen angekündigt und auf vorhandene Spielräume beim Arbeitszeitgesetz verwiesen.


Die tägliche Regelarbeitszeit von acht Stunden darf bekanntlich auf zehn Stunden erhöht werden, wenn innerhalb von 24 Wochen ein Zeitausgleich auf durchschnittlich acht Stunden erfolgt. Diesen Zeitausgleich könnten die Ländersozialministerien laut der Arbeitsressortchefin auch nach Ende der Beschäftigung zulassen.


Ferner hatte Nahles dem BLHV eigentlich zugesagt, Länderbehörden den Erlass von Ausnahmen von der täglichen Höchstarbeitszeit per Allgemeinverfügung zu ermöglichen. „Das wäre vor allem während der Ernte eine Erleichterung“, betonte Räpple. Eine entsprechende Regelung könnte Betrieben kurzfristig helfen, wenn die Ernte zu verderben drohe. Gebe das Land seine Zustimmung dafür, müsste nicht mehr in jedem Einzelfall ein Antrag auf eine Ausnahme gestellt werden.


Priesmeier: Erleichterungen führen nur zu Missbrauch


Auch SPD-Agrarsprecher Wilhelm Priesmeier sieht Erleichterungen bei der Umsetzung des Mindestlohns skeptisch. „Nur mit einer vollständigen Dokumentation der Arbeitszeiten kann es eine wirksame und effektive Kontrolle des Mindestlohns geben“, sagte er am vergangenen Freitag in Berlin. Andernfalls würden seiner Auffassung nach „Tür und Tor für den Missbrauch und die Unterschreitung des Mindestlohns geöffnet“.


Dies gelte auch für die Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft. Zuvor hatte der Deutsche Bauernverband (DBV) erneut Erleichterungen bei der Anwendung des Mindestlohns gefordert. Insbesondere bei Erntearbeiten sei eine Vereinfachung bei der Dokumentation der Arbeitszeiten notwendig, hieß es bei der Frühjahrssitzung des DBV-Bundesausschusses Obst und Gemüse.


Weitere Forderungen seien die Möglichkeit der Lohnauszahlung zum Beschäftigungsende gerade für ausländische Saisonarbeitskräfte, eine einfache Anrechnung von Kost und Logis sowie eine praktikable Regelung, die Arbeitszeit pro Tag während dringend durchzuführender Erntearbeiten über zehn Stunden hinaus zu verlängern. Bei frischen Erzeugnissen wie Obst und Gemüse gelte es, in den Erntespitzen oder in Abhängigkeit von der Witterung längere Arbeitszeiten pro Tag zu ermöglichen.

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